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Richter verurteilt die Verbrecher, weil er im Namen des
Staats handelt, der verpflichtet ist, diejenigen zu strafen,
die seine Gesetze übertreten. Der Staat aber soll nicht
allein zu Strafen, sondern zu Mitteln der Vorbeugung
greifen. Solange der Staat für Erziehung und Unterricht,
für tüchtige Polizei, für Arbeit und gute Zuchthäuser
nicht sorgt und sich nur damit begnügt, die Räuber zu
hängen oder auszuweisen, bekämpft er die Wirkungen,
nicht aber die Ursachen der traurigen Verhältnisse, daher
ist der Kampf vergebens. Er muss die Wurzel des Uebels
treffen — die geistigen, wirtschaftlichen und sozialen Zu-
stände bessern“.1)
Hier spricht Rebmann als Anhänger der humanitären
Philosophie des 18. Jahrhunderts, als Schüler der Aufklä-
rung — er geht vorn Glauben an die Güte der mensch-
lichen Natur aus, in der Ueberzeugung, dass Bildung und
Wissen den Menschen von schlechten Handlungen abhalten
und zum geistigen und moralischen Ideal führen können.
— Die sozialen Fragen werden von Rebmann in seiner
Schrift nicht mehr erörtert, er spricht nur noch seine Mei-
nung über die französische Gesetzgebung aus.
An den französischen Gesetzen hat er nichts zu tadeln.
Das neue bürgerliche Gesetzbuch findet er vortrefflich, weil
es die „durch Erfahrung und kluge Modification geläuterten
weisen Grundsätze der constituierenden Versammlung dar-
stellt“. Der „Code civil“ ist ihm „ein unzerstörbares Denk-
mal, das Bonaparte sich selbst errichtet hat“.2) Dies ist
die einzige Aeusserung Rebmanns über Napoleon seit 1802.
Der eifrige Republikaner und Tyrannenhasser, der be-
geisterte Anhänger des Generals Bonaparte, hatte den Kaiser
Napoleon stumm anerkannt.
Auf eine sonderbare Art vereinigte sich bei Rebmann
die Anerkennung des neuen „Kaisers der Franzosen“ mit
der Anschauung, dass „die Grundsätze der unsterblichen

1) Ibid. S. 26—27, 74.
2) Der Code Civil war am 21. März 1804 in den Rheindeparte-
ments eingeführt worden. — Perthes. Bd. I. S. 306.
 
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