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Doch offen und scharf verurteilt er die Reaktionäre,
„diese Vandalen, welche dem Verstände, da sie ihn nicht
vernichten können, Ketten auferlegen“ und verteidigt leiden-
schaftlich „die einzig richtigen Grundsätze der Neufranken,
die wahre Aufklärung, welche Staatsverfassungen auf Frei-
heit und Vernunft gründet“. . ?)
Rebmann bleibt, trotz der Sorge vor Verfolgungen,
seinen Ansichten: der Anhänglichkeit an die neuen Ideen
und der Verachtung der Reaktion mit ihrer Hauptwaffe,
— der Zensur — treu. Er versteht, dass von Seiten der re-
aktionären Regierungen Repressionen folgen können und
ist bereit, in diesem ungleichen Kampf gegen den viel
stärkeren Gegner List und Gewandtheit zu gebrauchen.
Doch ahnte er nicht, wie nahe die Zeit war, in der
die Kurmainzer Regierung ihm, als „einem Anhänger und
Verbreiter der rebellischen Grundsätze der Neufranken“
den Prozess machen sollte.
Der Kurfürst von Mainz, Karl Friedrich von Erthal
(1774—1802), hatte sich seit seinem Regierungsantritt als
Gegner der freigesinnten Publizistik gezeigt; „reizbar und
eitel“, wie er war, hatte er schon verschiedene Schrift-
steller, durch welche er sich verletzt fühlte, rücksichtslos
verfolgt.* 2) Während seines Aufenthalts in Erfurt im Herbst
1795 erregten Rebmanns schriftstellerische Tätigkeit und
Vollmers Buchhandlung sein Misstrauen. Der Kurfürst
forderte von seiner Regierung in Erfurt eine nähere Aus-
kunft über die beiden Männer und verlangte Vorschläge,
auf welche Weise es am besten wäre, „solche von hier ab-
zuschaffen, da wichtige Gründe die Entfernung dieser Leute
anraten“.3)
Der Präsident der Zivil- und Kriminalgerichte in Er-
furt, Freiherr von Bellmont, statt die vom Kurfürsten ge-
wünschte Ausweisung zu veranlassen, beauftragte die Re-
li Neues Graues Ungeheuer. Heft V. S. 53.
2) Wenck, Bd. II. S. 76-77.
3) Ein vom Kurfürsten eigenhändig unterzeichnetes Schreiben.
Erfurt, den 24. November 1795. Akten der Kurmainzer Regierung.
Gebiet Erfurt. Polizei. Magdeburg, Archiv.
Doch offen und scharf verurteilt er die Reaktionäre,
„diese Vandalen, welche dem Verstände, da sie ihn nicht
vernichten können, Ketten auferlegen“ und verteidigt leiden-
schaftlich „die einzig richtigen Grundsätze der Neufranken,
die wahre Aufklärung, welche Staatsverfassungen auf Frei-
heit und Vernunft gründet“. . ?)
Rebmann bleibt, trotz der Sorge vor Verfolgungen,
seinen Ansichten: der Anhänglichkeit an die neuen Ideen
und der Verachtung der Reaktion mit ihrer Hauptwaffe,
— der Zensur — treu. Er versteht, dass von Seiten der re-
aktionären Regierungen Repressionen folgen können und
ist bereit, in diesem ungleichen Kampf gegen den viel
stärkeren Gegner List und Gewandtheit zu gebrauchen.
Doch ahnte er nicht, wie nahe die Zeit war, in der
die Kurmainzer Regierung ihm, als „einem Anhänger und
Verbreiter der rebellischen Grundsätze der Neufranken“
den Prozess machen sollte.
Der Kurfürst von Mainz, Karl Friedrich von Erthal
(1774—1802), hatte sich seit seinem Regierungsantritt als
Gegner der freigesinnten Publizistik gezeigt; „reizbar und
eitel“, wie er war, hatte er schon verschiedene Schrift-
steller, durch welche er sich verletzt fühlte, rücksichtslos
verfolgt.* 2) Während seines Aufenthalts in Erfurt im Herbst
1795 erregten Rebmanns schriftstellerische Tätigkeit und
Vollmers Buchhandlung sein Misstrauen. Der Kurfürst
forderte von seiner Regierung in Erfurt eine nähere Aus-
kunft über die beiden Männer und verlangte Vorschläge,
auf welche Weise es am besten wäre, „solche von hier ab-
zuschaffen, da wichtige Gründe die Entfernung dieser Leute
anraten“.3)
Der Präsident der Zivil- und Kriminalgerichte in Er-
furt, Freiherr von Bellmont, statt die vom Kurfürsten ge-
wünschte Ausweisung zu veranlassen, beauftragte die Re-
li Neues Graues Ungeheuer. Heft V. S. 53.
2) Wenck, Bd. II. S. 76-77.
3) Ein vom Kurfürsten eigenhändig unterzeichnetes Schreiben.
Erfurt, den 24. November 1795. Akten der Kurmainzer Regierung.
Gebiet Erfurt. Polizei. Magdeburg, Archiv.