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mann gestand, dass er einige Aufsätze im „Neuen Grauen
Ungeheuer“ verfasst hatte (indem er sich auf seinen Artikel
im fünften Heft berief), leugnete jedoch noch jetzt, der
Redakteur dieser Zeitschrift zu sein.1)
Vollmers Aussage stimmte mit der von Rebmann über-
ein. Die Regierungsräte veranstalteten eine Visitation der
in Erfurt bestehenden Buchhandlungen von Gottfried Voll-
mer und von Kayser; in beiden wurden mehrere Exem-
plare des „Neuen Grauen Ungeheuers“, sowie der „Wande-
rungen und Kreuzzüge“ gefunden. Auch in das Bücher-
verzeichnis der Vollmerschen Leihbibliothek waren die
beiden Schriften eingetragen. Nach Prüfung der Buch-
druckerzeichen und des Papiers dieser Schriften stellte man
die Vermutung auf, dass das zweite Heft des „Neuen Grauen
Ungeheuers“ und die „Wanderungen und Kreuzzüge“ aus-
wärts, das erste, dritte und vierte Heft des „Neuen Grauen
Ungeheuers“ aber in Erfurt und wahrscheinlich durch den
Buchdrucker Kramer gedruckt seien.2)
Dieser wurde zum zweiten mal vor die Untersuchungs-
kommission geladen. Ehe er hinging, hatte er eine Unter-
redung mit Rebmann, der dem erschrockenen Buchdrucker
riet, bei seiner früheren Aussage zu bleiben, da er schon
einmal den Druck geleugnet habe. Für den Fall, dass man
von ihm einen Schwur fordern würde, bliebe immer noch
als Rettung die Möglichkeit, diesen auf die verschiedenen
anderen Schriften zu beziehen, nicht aber auf die eine
spezielle, die Kramer gedruckt hatte.3)
1) Protokoll vom 2. Dezember 1795. Magdeburg, Archiv. Hier
leugnet Rebmann sogar eine Tatsache, es entsprang wahrscheinlich
aus dem Wunsch, Zeit zu gewinnen, um bessere Gründe für seine
Verteidigung zu finden. Beim Verhör erklärt Rebmann, den Cha-
rakter eines Anhalt-Zerbstischen Rats zu besitzen. — Äusser bei Meusel
(Das gelehrte Deutschland. 1798. Bd.Vl. S. 236) wird dies von Rebmanns
anderen Biographen nicht erwähnt. — Es war mir unmöglich, wegen
Mangel an Quellen Bestimmtes zu erfahren.
2) Protokoll. Erfurt, den 4. Dezember 1795.
3) Vorläufiger Aufschluss. S. 42—43. — Rebmann sah auf die
ganze Untersuchung mit Verachtung, denn sie war die Anwendung
der von ihm so oft als „ungerechte Unterdrückung des Geistes“ ver-
 
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