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Frankfurter Reichstagen von 1212, 1338,
1558. Redner verfolgte an diesen drei
Tagen den wechselnden Einfluss der Päpste
auf die deutschen Königswahlen; er zeigte,
wie der Anspruch der Kurie, mit der Kai-
serkrönung zugleich ein gewisses Bcstä-
tigungsrecht auszuüben, bald sehr energisch
geltend gemacht, bald ebenso energisch
zurückgewiesen wurde, und wie die sich
entgegenstehenden Auffassungen auf jenen
drei Reichstagen in der Behandlung einer
scheinbar nebensächlichen Titelfrage zu
sehr charakteristischem Ausdruck kamen. In
den Jahren 1211 und 1212 versuchte Papst
Innocenz III. dem jungen Friedrich II. den
Titel eines „erwählten römischen Kaisers“
aufzudrängen, offenbar in der Absicht, seine
Auffassung von der Königswahl als einer
blossen Präsentationswahl, die erst durch
die Ivaiserkrünung volle Rechtskraft erhal-
ten sollte, auch äusserlich zur Geltung zu
bringen. Er hatte damit zeitweilig Erfolg,
bis. Friedrich auf dem Frankfurter Reichs-
tage vom Dezember 1212 sich dieser Be-
vormundung entzog und den ihm gebüh-
renden Titel eines „römischen Königs“ an-
nahm. Gegen den trotzdem unaufhaltsam
steigenden Einfluss, welchen das Papsttum
auf die Besetzung des deutschen Thrones
übte, erfolgte ein kurzer äusserst heftiger
Rückschlag unter der Regierung Ludwigs
des Baiern. Als damals in Deutschland die
Wogen der Opposition gegen die Kurie am
höchsten gingen, wurde auf dem bekannten
Frankfurter Reichstage von 1338 der Vor-
Anze
von
Gemälden & Antiquitäten
werden durchgeführt und Verkäufe von einzelnen
Gemälden als ganzen Sammlungen vermittelt von
Carl Maurer,
Kunst-Experten in München,
Schwanthalerstrasse 17i|2-
Beste Referenzen stehen zur Verfügung.
Kupferstiche,
Holzschnitte & Originalzeichnungcn alter Meister
kaufen in gut erhaltenen Exemplaren, auch in
ganzen Sammlungen, zuwertentsprechenden Preisen
Amsler & Ituthardt,
Kunstantiquariat,
Berlin W.-Behrenstrasse 29a.
schlag gemacht, durch Reichsgesetz zu er-
klären, dass der Kaisertitel aucii ohne
päpstliche Krönung durch blosse Wahl
verliehen werde. Doch dieser dem vorigen
entgegengesetzte Versuch, Titel und Wahl-
recht zu ändern, drang ebenso wenig durch;
das Gesetz erhielt eine andere mildere
Fassung. Erst im Jahre 1508 wurde das
alte Herkommen verlassen, als Maximilian I.
den Titel eines „erwählten römischen Kai-
sers, Königs in Germanien“ annahm in der
ausgesprochenen Absicht, sich im gewöhn-
lichen Verkehr schlechtweg römischer Kai-
ser nennen zu lassen, ohne doch die Krone
empfangen zu haben. Der Papst gab nach-
träglich seine Zustimmung. Die Frage hatte
durch Verschiebung der ganzen Weltver-
hältnisse ihre ehemalige grosse Bedeutung
verloren. Trotzdem kam es darüber noch
einmal zu einem scharfen Konflikte, der
sogar manche Ähnlichkeit mit dem von
1338 hatte, als im Jahre 1558 nach der
Abdankung Karls V. Ferdinand I., bisher
römischer König, durch die Kurfürsten in
Frankfurt zum erwählten römischen Kaiser
proklamiert worden war und Papst Paul IV.
ihm dauernd die Anerkennung verweigerte.
Dass der Konflikt sich so sehr zuspitzte,
lag allerdings viel am Charakter dieses
Papstes, und nach seinem Tode kam man
verhältnismässig leicht zu einem Ausgleich.
Fortan nannten sich die deutschen Herr-
scher ohne Widerspruch „erwählte römische
Kaiser“.
igen.
Photographleen.
der
hervorragendsten Sculpturen
aus
Jfenmagen.
Zu beziehen durch die Fr. Lintz’sehe Buchhand-
lung in T r i e r.
Gemäldesaa! in Frankfurt a. üü.
Ausstellungen & Auctionen von Gemälden,
Antiquitäten & Knnstgegenständen.
Ganze Sammlungen, einzelne Gemälde moder-
ner uud älterer Meister, sowie interessante Er-
zeugnisse des Kunstgewerbes aller Zeiten werden
zur raschesten . und besten Yerwertbung über-
nommen von
Ftudolf Bangel,
Frankfurt a. M.
FR. LINTZ'SCHE BUCH DRUCKEREI IN TRIER.
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Frankfurter Reichstagen von 1212, 1338,
1558. Redner verfolgte an diesen drei
Tagen den wechselnden Einfluss der Päpste
auf die deutschen Königswahlen; er zeigte,
wie der Anspruch der Kurie, mit der Kai-
serkrönung zugleich ein gewisses Bcstä-
tigungsrecht auszuüben, bald sehr energisch
geltend gemacht, bald ebenso energisch
zurückgewiesen wurde, und wie die sich
entgegenstehenden Auffassungen auf jenen
drei Reichstagen in der Behandlung einer
scheinbar nebensächlichen Titelfrage zu
sehr charakteristischem Ausdruck kamen. In
den Jahren 1211 und 1212 versuchte Papst
Innocenz III. dem jungen Friedrich II. den
Titel eines „erwählten römischen Kaisers“
aufzudrängen, offenbar in der Absicht, seine
Auffassung von der Königswahl als einer
blossen Präsentationswahl, die erst durch
die Ivaiserkrünung volle Rechtskraft erhal-
ten sollte, auch äusserlich zur Geltung zu
bringen. Er hatte damit zeitweilig Erfolg,
bis. Friedrich auf dem Frankfurter Reichs-
tage vom Dezember 1212 sich dieser Be-
vormundung entzog und den ihm gebüh-
renden Titel eines „römischen Königs“ an-
nahm. Gegen den trotzdem unaufhaltsam
steigenden Einfluss, welchen das Papsttum
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übte, erfolgte ein kurzer äusserst heftiger
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träglich seine Zustimmung. Die Frage hatte
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einmal zu einem scharfen Konflikte, der
sogar manche Ähnlichkeit mit dem von
1338 hatte, als im Jahre 1558 nach der
Abdankung Karls V. Ferdinand I., bisher
römischer König, durch die Kurfürsten in
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proklamiert worden war und Papst Paul IV.
ihm dauernd die Anerkennung verweigerte.
Dass der Konflikt sich so sehr zuspitzte,
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