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st ein, Frauenstein, Laderam, Limburg. Das
„spilhus“ der jüdischen Gemeinde wird zu-
erst 1360, als „danzhus“ 1390 erwähnt.
Der Römer und das Leinwandhaus werden
vom Rate nur ausnahmsweise und seit 1499
überhaupt nicht mehr für Festlichkeiten
zur Verfügung gestellt. Gleichwohl behielt
sich der Rat eine Aufsicht über die Ab-
haltung von Tänzen vor, und zwar im In-
teresse der öffentlichen Moral. Dass das
Mittelalter in diesem Punkte weit strengere
Ansichten hatte als die heutige Zeit, zeigt
auch die Form des Tanzes Noch 1495
ward der Rundtanz hei den Patriziern
als unanständig verboten. Näher beleuch-
tet wurden dann vom Redner besondere
Arten von Tänzen, Schwert- und Fackel-
tanz sowie der Hahnentanz zu Fastnacht.
Die Entstehung der letzteren und des mit ihr
verbundenen Karnevals wurden besprochen,
ebenso die beliebten Maskeraden, welche
schon früh, im ältesten Gesetzbuche der
Stadt, verboten, aber nie ausgerottet und
zuletzt halb und halb selbst durch die
Behörden geduldet wurden. Patrizier wie
Zünfte gaben sich dabei ganz der Freude
hin. Die Festlichkeiten der ersteren treten
recht anschaulich in den Schilderungen Job
Rorbachs (Quellen z. Frankf. Gesell. Bd. I)
hervor, die der letzteren bestanden beson-
ders in verschiedenen Zunftfesten so
der Böttcher auf dem gefrorenen Main, der
Schreiner in ihren Aufzügen, der Gärtner,
Bäcker, Metzger, Hirten und Viehmägde
(aus deren Kuhtanz der Wäldchestag er-
wachsen ist), der Fischer auf dem Main.
Übermässige Ausdehnung der Vergnügungen
suchte der Rat zu verhindern; auch beim
Spiel, sogar beim Kegelspiel zog er durch
Verordnungen gewisse Grenzen. Ein böses
Beispiel gab er freilich selbst 1379 durch
Einrichtung einer Spielbank, die bis 1432
bestand und zuletzt 3‘/s pCt. der gesamten
städtischen Einnahme als Gewinnst abwarf.
Die Spielverbote, die nach deren Aufhebung
erlassen wurden, waren nicht recht wirksam.
Nur rücksichtlich des Einsatzes waren ein-
geschränkt Schach- und Kartenspiel. Ganz
uneingeschränkt geduldet, ja sogar vielfach
begünstigt wurden vom Rat die Theater-
spiele, die, aus den Stiftsschulcn hervor-
gegangen, von der Jugend aufgeführt wurden.
Theatralischen Charakter tragen auch eine
Reihe anderer Kinderfeste, das Bischofs-
spiel , der Rückerstag und das Mailehen,
letztere beiden mit lokaler Sagenbildung,
der eine (der in den Insatzbüchern auch
als Termin vorkommt) von Lei'sner auf
Grund eines Glauburg’schen Manuskriptes
auf einen Schalk Namens Reucker zurück-
geführt, der wegen Muttermordes ertränkt
werden sollte, das andere sich anlehnend
an die Befreiung der Frankfurter Bürger
vom Ehezwang ihrer Töchter durch das
Privilegium König Heinrichs VII vom Jahre
1232. Mit Erwähnung des Maienstechens
der jungen Patrizier beschloss der Vor-
tragende seine Schilderungen, welche mit
zahlreichen urkundlichen Details, beson-
ders aus den Ratsbüchern der Stadt belegt
waren. — Die sich daran schliessende Dis-
kussion bemächtigte sich namentlich der
specifisch Frankfurter Feste. Herr Stadt-
archivar Dr. Grotefend gab einige Erläu-
terungen rücksichtlich der Schützenfeste,
deren Spielprotokolle (denn auch Spiele,
Glückshafen, Kegelbahnen waren mit ihnen
verbunden) noch erhalten sind, Herr Senator
Dr. von Oven sprach über das Klickern im
Anschluss an den Flurnamen Klickerbahn.
In der Sitzung vom 18. Mai sprach 164.
Her r Dr. Froniug unter dem Titel „eine
Frankfurter Patrizierfamilie im 15.
Jahrhundert“ über die Familie Rorbach,
vornehmlich auf Grund der Aufzeichnungen
von Bernhard und Job Rorbach, welche
der Vortragende im ersten Band der Quellen
z. Frankf. Gesch. veröffentlicht hat.
Konrad Rorbach, der Stammvater der
Familie, kam um das Jahr 1370 nach Frank-
furt. Er heiratete eine Bürgerin und er-
langte dadurch das Bürgerrecht und einige
liegende Grundstücke, von deren Ertrag
er lebte, auch bald einen kleinen Kauf-
handel aulegte. Er hatte weder zu den
Patriziern noch zu den Zünften Beziehun-
gen; auch noch nicht sein Sohn Johann,
der den Grund zu dem grossen Reichtume
der Familie legte. Johann betrieb einen
schwungvollen Handel mit Elsässer Wei-
nen, dessen Erträgnisse er in Grundbesitz
und Leibrenten anlegte; letztere brachten
ihm um das Jahr 1425 allein jährlich nach
unserem Gelde etwa 27,000 Mark ein.
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st ein, Frauenstein, Laderam, Limburg. Das
„spilhus“ der jüdischen Gemeinde wird zu-
erst 1360, als „danzhus“ 1390 erwähnt.
Der Römer und das Leinwandhaus werden
vom Rate nur ausnahmsweise und seit 1499
überhaupt nicht mehr für Festlichkeiten
zur Verfügung gestellt. Gleichwohl behielt
sich der Rat eine Aufsicht über die Ab-
haltung von Tänzen vor, und zwar im In-
teresse der öffentlichen Moral. Dass das
Mittelalter in diesem Punkte weit strengere
Ansichten hatte als die heutige Zeit, zeigt
auch die Form des Tanzes Noch 1495
ward der Rundtanz hei den Patriziern
als unanständig verboten. Näher beleuch-
tet wurden dann vom Redner besondere
Arten von Tänzen, Schwert- und Fackel-
tanz sowie der Hahnentanz zu Fastnacht.
Die Entstehung der letzteren und des mit ihr
verbundenen Karnevals wurden besprochen,
ebenso die beliebten Maskeraden, welche
schon früh, im ältesten Gesetzbuche der
Stadt, verboten, aber nie ausgerottet und
zuletzt halb und halb selbst durch die
Behörden geduldet wurden. Patrizier wie
Zünfte gaben sich dabei ganz der Freude
hin. Die Festlichkeiten der ersteren treten
recht anschaulich in den Schilderungen Job
Rorbachs (Quellen z. Frankf. Gesell. Bd. I)
hervor, die der letzteren bestanden beson-
ders in verschiedenen Zunftfesten so
der Böttcher auf dem gefrorenen Main, der
Schreiner in ihren Aufzügen, der Gärtner,
Bäcker, Metzger, Hirten und Viehmägde
(aus deren Kuhtanz der Wäldchestag er-
wachsen ist), der Fischer auf dem Main.
Übermässige Ausdehnung der Vergnügungen
suchte der Rat zu verhindern; auch beim
Spiel, sogar beim Kegelspiel zog er durch
Verordnungen gewisse Grenzen. Ein böses
Beispiel gab er freilich selbst 1379 durch
Einrichtung einer Spielbank, die bis 1432
bestand und zuletzt 3‘/s pCt. der gesamten
städtischen Einnahme als Gewinnst abwarf.
Die Spielverbote, die nach deren Aufhebung
erlassen wurden, waren nicht recht wirksam.
Nur rücksichtlich des Einsatzes waren ein-
geschränkt Schach- und Kartenspiel. Ganz
uneingeschränkt geduldet, ja sogar vielfach
begünstigt wurden vom Rat die Theater-
spiele, die, aus den Stiftsschulcn hervor-
gegangen, von der Jugend aufgeführt wurden.
Theatralischen Charakter tragen auch eine
Reihe anderer Kinderfeste, das Bischofs-
spiel , der Rückerstag und das Mailehen,
letztere beiden mit lokaler Sagenbildung,
der eine (der in den Insatzbüchern auch
als Termin vorkommt) von Lei'sner auf
Grund eines Glauburg’schen Manuskriptes
auf einen Schalk Namens Reucker zurück-
geführt, der wegen Muttermordes ertränkt
werden sollte, das andere sich anlehnend
an die Befreiung der Frankfurter Bürger
vom Ehezwang ihrer Töchter durch das
Privilegium König Heinrichs VII vom Jahre
1232. Mit Erwähnung des Maienstechens
der jungen Patrizier beschloss der Vor-
tragende seine Schilderungen, welche mit
zahlreichen urkundlichen Details, beson-
ders aus den Ratsbüchern der Stadt belegt
waren. — Die sich daran schliessende Dis-
kussion bemächtigte sich namentlich der
specifisch Frankfurter Feste. Herr Stadt-
archivar Dr. Grotefend gab einige Erläu-
terungen rücksichtlich der Schützenfeste,
deren Spielprotokolle (denn auch Spiele,
Glückshafen, Kegelbahnen waren mit ihnen
verbunden) noch erhalten sind, Herr Senator
Dr. von Oven sprach über das Klickern im
Anschluss an den Flurnamen Klickerbahn.
In der Sitzung vom 18. Mai sprach 164.
Her r Dr. Froniug unter dem Titel „eine
Frankfurter Patrizierfamilie im 15.
Jahrhundert“ über die Familie Rorbach,
vornehmlich auf Grund der Aufzeichnungen
von Bernhard und Job Rorbach, welche
der Vortragende im ersten Band der Quellen
z. Frankf. Gesch. veröffentlicht hat.
Konrad Rorbach, der Stammvater der
Familie, kam um das Jahr 1370 nach Frank-
furt. Er heiratete eine Bürgerin und er-
langte dadurch das Bürgerrecht und einige
liegende Grundstücke, von deren Ertrag
er lebte, auch bald einen kleinen Kauf-
handel aulegte. Er hatte weder zu den
Patriziern noch zu den Zünften Beziehun-
gen; auch noch nicht sein Sohn Johann,
der den Grund zu dem grossen Reichtume
der Familie legte. Johann betrieb einen
schwungvollen Handel mit Elsässer Wei-
nen, dessen Erträgnisse er in Grundbesitz
und Leibrenten anlegte; letztere brachten
ihm um das Jahr 1425 allein jährlich nach
unserem Gelde etwa 27,000 Mark ein.