Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst / Korrespondenzblatt — 11.1892

DOI Heft:
Nr. 7 & 8
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.37290#0087
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
149

150

Richtigkeit der Mommsenschen Vermutung
glauben, dass verschiedene Göttinnen ge-
meint sind, nämlich Minerva und Roma,
und dass zur Unterscheidung der korin-
thische und attische Helm gewählt wurde.
Sehr verständig ist der Gedanke, den der
Verfasser am Ende dieses Abschnitts (S. 29)
ausspricht, dass es zwecklos wäre, den
Schülern alle Götter auf röm. Münzen
oder gar sonst mythische Personen und
Wesen auf solchen zu zeigen. Dazu ge-
hören andere Abbildungen.
Hieran reiht sich ein Abschnitt: Ge-
schichtliche Bilder im Anschluss an
Mommsens Verzeichnis (S. 474—659) be-
arbeitet. Die Vermutung von de Witte,
dass auf dem Denar des Poblicius
Malleolus (Mommsen 199 c) die Unter-
werfung der Allobroger durch Domitius
Ahenobarbus und Fabius Maximus 121
angedeutet sei, und dass demgemäss in der
Figur auf dem Wagen nicht Mars, wie
Mommsen wollte, sondern König Bituitus
dargestellt sei, ist aufgenommen. Die Be-
handlung der republikanischen Münzen
scliliesst mit einem Abschnitt über die
Altertümer aufMiinzen. Die V erwend-
barkeit der Münzdarstellungen für das Stu-
dium der Altertümer in der Schule erscheint
mir übrigens fraglich, da die Darstellungen
auch auf intakten Münzen fast durchweg
so klein und oft so undeutlich sind, dass
sic nur für den erkennbar sind, der die
dargestellten Gegenstände schon ander-
weitig kennt. Horaz ep. II., 3, 471 (bidental)
ist natürlich aus der Reihe der Belege für
das puteal Scribonianum (S. 43) zu streichen.
Die Beziehung von Hör. sat. I. 6, 120 auf
die Münze des L. Marcius Censorinus
(S. 44) ist etwas zu feinhörig. Bei der
Besprechung der Kaisermünzen S. 47 bis
64 nimmt Verfasser billiger Weise namentlich
auf den Zusammenhang mit Ereignissen,
die Germanien angehen, Rücksicht. Den
Schluss des hübschen Büchleins bildet eine
Übersicht der Gottheiten und Per-
sonifikationen auf römischen Kaisermün-
zen und ein Verzeichnis der Präge-
stätten in den Rheinlanden und derjenigen
Diocletians. AufS.33Z. 9v. o. muss es heissen
Mo. 113 statt 131, S. 43 Z. 3 v. o. 209 statt
233, S. 45 Z. 12 v. o. LlBERT(as). Auf

dem engeren Gebiet, welches das Büchlein
sich gewählt hat, wird es gewiss viel Gutes
stiften können, aber auch darüber hinaus
ist es namentlich für Privatsammler von
grossem Interesse.
Trier. Dr. Hans Lehn er.

Misceilanea.
Von dem Testament der Erkanfrida, das 88.
G. Waitz in den Forschungen zur deutschen
Geschichte Bd. XVIII, S. 182, nach einer
in der Bibliothek von Sir Thomas Phillips
zu Cheltenliam auf bewahrten Abschrift des
9. oder 10. Jahrhunderts (Xr. 16385) schon
im Jahre 1878 veröffentlicht hat, gibt
II. Omont, ohne dies zu wissen, in der
Bibliotheque de l’ecole des chartes vol.
LII, p. 573 einen neuen Abdruck nach der
gleichen Vorlage. Letztere hat, wie die
ihre genaue Beschreibung enthaltende Ein-
leitung nachweist, 1862 der Sammlung des
berüchtigten Libri angehört und ist mit
dieser versteigert worden. Der in der
Bibliotheque gebotene Text ist erheblich
weniger gut als der in den Forschungen
stehende, insbesondere sind die kleinen
Lücken, welche die in der Vorlage befind-
lichen Löcher und abgeriebenen Stellen
verursachen, von Omont meist unrichtig
ergänzt worden. Überall verdient die von
Waitz gegebene Lesung unbedingt den
Vorzug. Dankenswert ist der von Omont
in den Anmerkungen versuchte Nachweis
der heutigen Namen der zahlreich in der
Urkunde vorkommenden Örtlichkeiten. Sie
liegen zum grössten Teil in der Preussischen
Rheinprovinz. Palacium ist aber sicher,
wie der Zusammenhang zeigt, Pfalzel unter-
halb Trier, nicht Palzem. Loersch.
Andreas Masius von der Hörigkeit befreit. 89.
Einer von mir früher aufgefundenen, in-
zwischen bei Lossen, Briefe von Andreas
Masius S. 329 ff. abgedmekten Urkunde
von 1561 Januar 17 zufolge hat Masius
im Ivlevischen ein Grundstück erworben.
Die unten mitgeteilte Urkunde zeigt, dass
der Erwerb schon längere Zeit vor jenem
Datum erfolgt ist. Die Vermittelung dieser
Kenntnis ist es jedoch nicht, weshalb wir
die letztere Urkunde hier veröffentlichen.
Ihre Wichtigkeit liegt vielmehr darin, dass
 
Annotationen