Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst / Korrespondenzblatt — 14.1895

DOI issue:
Nr. 12 (Dezember)
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.37289#0136
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
247

248

249) Item domina Bela, relicta quondam
domini Johannis de Cornu.
250) Item Heytgino Swynde up der Bysen ^').
Das Original des vorstehenden Ver-
zeichnisses ist ein Papierheft in ki. 4°,
das im ganzen aus 16 Seiten besteht, von
denen f. 7h und f. 8ab ieer gehiiehen,
während die übrigen mit je einer Reihe
untereinanderstehender Namen beschrieben
sind. Auf f.la und f.lb stehen dieNa-
men der verdienten Herren, es folgen dann
von f. 2a—7a die Namen der unverdienten
Ämter. Der jetzige Zustand der Hs., von
der f. la durch Nässe etwas beschädigt
ist, so dass die Namen z. T. erst durch
Anwendung von Reagenzmittein lesbar ge-
macht werden konnten, zeigt, dass die-
seihe längere Zeit hindurch im Gebrauch
gewesen ist. Es sind Streichungen und
und Rasuren in der ursprünglichen Nieder-
schrift vorgenommen, eine grosso Anzahl
von Namen mit Kanzleivermerken in Ge-
stalt von Punkten ss) vor denselben ver-
sehen worden. Die Liste ist bis nr. 248
der unverdienten Amtleute in einem Zuge
und von einer Hand geschrieben, die letz-
ten Namen (244—250) sind Nachträge an-
derer Hand und, soweit erkennbar, in 3
Absätzen eingetragen.
Das Verzeichnis ist früher, wie eine
auf demselben befindliche Bleistiftnotiz be-
zeugt, als eine Liste der Schöffenbruder-
schaft bestimmt worden. Ein solcher Irr-
tum ist bei Hüchtiger Betrachtung wohl
erklärlich und es lassen sich in der That
eine ganze Anzahl der verdienten Herren
als Schöffen 3") nachweisen. Bei näherer
Überlegung wird es jedoch einem jeden,
der mit den Verfassungskämpfen der letz-
ten Jahrzehnte vor dem Sturze der Ge-
57, 64—66).
39) Nach einer von Alfter in Abschrift (Bd. 20
1,2,3,5,7,8,9,11,12,13, 14,16,18,20,22,25.

Schlechterherrschaft nur einigermassen ver-
traut ist, auffallen, dass in der Reihe
der verdienten Herren neben den erwähn-
ten Schöffen auch die erbittersten Feinde
der Schöffenpartei, die bekannten Greifen-
führcr Hilgcr von der Stessen, Lufard
von Schiderich und Heinrich vom Stave
aufgeführt werden. Wir sind über die
Persönlichkeiten dieser Parteihäupter und
ihren Lebensgang so genau unterrichtet,
um behaupten zu können, dass dieselben
niemals Schöffen, d. h. Mitglieder des
Kollegiums, dessen Bekämpfung ihre Le-
bensaufgabe bildete, gewesen sind. Eben-
sowenig gehörten z. B. Johann von Troyen
und Ludwig Jude, trotzdem sie selbst An-
hänger der Freunde waren, dem Scliöffen-
kollegium jemals an.
Aus diesem Grunde ist die Deutung
der Liste als Schöffenbruderschaft von
vornherein unmöglich. Andererseits lassen
die Namen der verdienten Herren, die aus-
nahmslos den höchsten Kreisen der Kölner
Geschlechter angeboren, ferner die grosse
Anzahl der Inhaber von unverdienten
Ämtern nur den Schluss zu, dass es sich
um eine im hohen Ansehen stehende und
über grosse Mittel verfügende Kölner Ge-
nossenschaft handelt. Es ist nur eine
solche bekannt, auf welche diese beiden
Voraussetzungen in vollem Masse zutreffen,
die vielerörterte und vielerklärte Kölner
Richerzeche. Die reichhaltige gleichzeitige
Überlieferung erhebt diese Annahme zur
Gewissheit. Von den 27 verdienten Herren
sind 16 mit Bestimmtheit als Bürgermeister
nachweisbar, also in dem Amte, dessen
Bekleidung die notwendige Voraussetzung
für den Eintritt in die Stellung eines ver-
dienten Amtmannes der Richerzeche war.
Es ergiebt sich sogar, dass das Dienst-
alter der Herren, d. h. die zeitliche Reihen-
folge, in welcher dieselben ihr Amt ver-
dient haben, in der Liste festgehalten
ist 4°). Bedauerlicher Weise lässt sich
40) Vgl. Nr. 5—11. Zwei scheinbare Ausnah-
men sind folgende: 1390 Sept. 5 (vgl. Anm. 14)
sagte Salentin vonlsenburg der Stadt seine Bürger-
schaft wegen des ihm durch den Bürgermeister
Johann Birklin zugefügten Unrechts auf. Es ist
nun nicht notwendig, dass der Anlass zu dieser
Aufsage auch in das Jahr 1390 fällt, eine ähnliche
Aufsage hatte Salentin, allerdings ohne spezielle
 
Annotationen