Leber Europa's Zukunft? — Eine Aufgabe von unermefs-
lichem Umfange! eine Aufgabe, welche eine Menge Seiten
darbietet und, von welcher Seite man sie auch betrachte,
in das Gebiet der eben so unsicheren als verrufenen Kunst,
die Zukunft vorherzusagen, gehört!
Man kann mir daher den Vorwurf machen, dafs ich für
eine Abhandlung von einigen wenigen Bogen einen viel zu
reichhaltigen Gegenstand gewählt habe. — Um diesen Vor-
wurf wenigstens in einem gewissen Grade von mir abzuleh-
nen, erkläre ich sofort, dafs in der vorliegenden Abhandlung
nur von dem Schicksale die Rede seyn wird, welches den
Verfassungen der Europäischen Staaten Deutschen Ursprungs,
(unter welcher Benennung ich alle Europäische Staaten, mit
Ausschluss Rufslands, der Türkei und Griechenlands begreife,)
beoorstehen durfte. ^ So beschränkt hat die Aufgabe denn
doch gewisse Grenzen. So beschränkt steht sie zugleich
mit dem Interesse der Gesetzgebung und mit dem der Rechts-
wissenschaft in einem wesentlichen Zusammenhänge. Denn
die Verfassung eines Staates verbreitet ihren Einflufs unaus-
bleiblich über einen jeden Theil seines positiven Rechts;
und, umgekehrt, kann und soll die Gesetzgebung in einem
jeden ihrer Zweige, in einer jeden ihrer Anwendungen, sey
es zur Erhaltung oder zur Umgestaltung der bestehenden
1) Nur die Europäischen Staaten Deutschen Ursprungs also sind zu ver-
stehen, wenn in der Folge von den Europäischen Staaten überhaupt
die Rede seyn wird.
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lichem Umfange! eine Aufgabe, welche eine Menge Seiten
darbietet und, von welcher Seite man sie auch betrachte,
in das Gebiet der eben so unsicheren als verrufenen Kunst,
die Zukunft vorherzusagen, gehört!
Man kann mir daher den Vorwurf machen, dafs ich für
eine Abhandlung von einigen wenigen Bogen einen viel zu
reichhaltigen Gegenstand gewählt habe. — Um diesen Vor-
wurf wenigstens in einem gewissen Grade von mir abzuleh-
nen, erkläre ich sofort, dafs in der vorliegenden Abhandlung
nur von dem Schicksale die Rede seyn wird, welches den
Verfassungen der Europäischen Staaten Deutschen Ursprungs,
(unter welcher Benennung ich alle Europäische Staaten, mit
Ausschluss Rufslands, der Türkei und Griechenlands begreife,)
beoorstehen durfte. ^ So beschränkt hat die Aufgabe denn
doch gewisse Grenzen. So beschränkt steht sie zugleich
mit dem Interesse der Gesetzgebung und mit dem der Rechts-
wissenschaft in einem wesentlichen Zusammenhänge. Denn
die Verfassung eines Staates verbreitet ihren Einflufs unaus-
bleiblich über einen jeden Theil seines positiven Rechts;
und, umgekehrt, kann und soll die Gesetzgebung in einem
jeden ihrer Zweige, in einer jeden ihrer Anwendungen, sey
es zur Erhaltung oder zur Umgestaltung der bestehenden
1) Nur die Europäischen Staaten Deutschen Ursprungs also sind zu ver-
stehen, wenn in der Folge von den Europäischen Staaten überhaupt
die Rede seyn wird.
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