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Zahn, Joseph von; Mell, Anton [Editor]
Kataloge des Steiermärkischen Landesarchives (1, 1): Katalog der Handschriften — Graz, Leipzig: Moser, 1898

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https://doi.org/10.11588/diglit.48757#0012
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VI

Derselbe ward am 29. August 1897 dem steiermärkischen
Landesausschusse unterbreitet. Er wies darauf hin. dass anderwärts,
namentlich in Frankreich und Italien, diese Übung- schon und
theilweise sogar schon lange, bestehe. In Deutschland ist dies
weniger der Fall, und in Oesterreich — von Staatsarchiven, die
von weitaus strengeren Auffassungen geleitet werden, und vom
Deutschordensarchive in Wien abgesehen — fehlt es wohl mehr
an Anderem als an gutem Willen. In Ungarn ist man eben daran,
den Katalog des Landesarchives zu Pest herauszugeben.
Der Landesausschuss beschied die Vorlage in hochdankens-
werter Weise zustimmend bereits am 21. September, und wies
für mehrere Jahre den erbetenen Fond an, der die Ausführung
ermöglichen sollte. Und auf Grund dieser Genehmigung sendet
nun das Landesarchiv vorliegende und folgende Mittheilungen aus
seinem Inneren in die Welt, in der Hoffnung, dass Besitz und
Arbeiten desselben erwünschten Anklang finden würden. Man ver-
hehlt sich nicht, dass diese „Publicationen aus dem Landesarchive“
noch eine ergiebigere Ausgestaltung finden könnten, als die Be-
schränkung des Augenblicks auferlegt; darüber werden eben Zeit,
Gelegenheit und Würdigung an massgebender Stelle entscheiden.
Quod felix faustumque sit!
Vorläufig ist die Gliederung der Publicationen durch die zwei
grossen Bestände des Landesarchives bedingt: der eine davon ist
I. das Joanneumsarchiv, das nur private Archivalien enthält,
zur Aufbewahrung übertragen, geschenkt oder gekauft, oder
Archivalien von Staatsbehörden übertragen, deren Stoffe nicht
localer, sondern allgemeiner Natur sind, und nicht in den Rahmen
von II., das Landschaftliche Archiv, passen. Dieses Letztere
besteht einzig aus den Archivalien der „Landschaft“, respective der
ehemaligen Stände, bis zum Jahre 1800.*)
Die Kataloge von I. sollen demnach begreifen: die Hand-
schriften, die allgemeinen Actenreihen (z. B. Lehen, Docmnenten-
bücher der Unterthanen für das gesammte Land, Acten der
politischen Bewegung von 1848) und endlich die Privatarchive —
jene von II. aber zuerst die Beziehungen der Stände zur Regierung,
ihren Besitz mit dessen Rechten und Pflichten, die persönlichen
Reihen (wie Landstandschaft und Wappenmatrikel, Adelungen und
*) Über die Gliederung des Landesarchives siehe im Wesentlichen den
Ausstellungsbericht vom Jahre 18.73, und den Bericht über die 25jährige Thätig-
keit, 1893,
 
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