Versteigerungsbedingungen:
Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung mit einem Zuschlag von
10%.
Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in wel-
chem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden; nach er-
folgtem Zuschlag können keine Einreden berücksichtigt werden.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Verkaufspreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Immerhin
wird für ersteigerte Sachen grösstmöglichste Sorgfalt zuge-
sichert.
Eine Gewähr für die im Katalog enthaltenen Angaben wird nicht
übernommen.
Da die Ausstellung zur Prüfung der Objekte genügend Gelegenheit
bietet, kann nach erfolgtem Zuschlage keine Reklamation be-
rücksichtigt werden.
Bei Uneinigkeiten wegen des Zuschlages wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgerufen.
Der Versteigerer hat das Recht, Nummern ausserhalb der Reihen-
folge zu verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen, und er
behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Katalog aufgeführte
Nummern abzuändern oder zurückzuziehen.
Angebote, sowie Aufträge werden schon während der Ausstellungs-
zeit entgegengenommen.
AuftragsSormular liegt jedem Katalog bei.
Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung mit einem Zuschlag von
10%.
Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in wel-
chem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden; nach er-
folgtem Zuschlag können keine Einreden berücksichtigt werden.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Verkaufspreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Immerhin
wird für ersteigerte Sachen grösstmöglichste Sorgfalt zuge-
sichert.
Eine Gewähr für die im Katalog enthaltenen Angaben wird nicht
übernommen.
Da die Ausstellung zur Prüfung der Objekte genügend Gelegenheit
bietet, kann nach erfolgtem Zuschlage keine Reklamation be-
rücksichtigt werden.
Bei Uneinigkeiten wegen des Zuschlages wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgerufen.
Der Versteigerer hat das Recht, Nummern ausserhalb der Reihen-
folge zu verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen, und er
behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Katalog aufgeführte
Nummern abzuändern oder zurückzuziehen.
Angebote, sowie Aufträge werden schon während der Ausstellungs-
zeit entgegengenommen.
AuftragsSormular liegt jedem Katalog bei.