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Zimmermann, Gustav Adolf
Ephesos im ersten christlichen Jahrhundert — Jena, 1874

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https://doi.org/10.11588/diglit.11447#0031
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münzen, Cistophoren genannt. In ihr versammelte sich ro
xoivöv tS)£ 'Affuxc, der Landtag, jedes Jahr einmal, von De-
legaten, auvsSpoi, beschickt. Sein Character war ein dop-
pelter, einmal war es eine religiöse Festversammlung, deren
Mittelpunkt der Cultus des römischen Kaisers bildete, so-
dann eine politische Zusammenkunft. Mit der letztern
haben wir es hier zu thun, während ei'stere in Cap. IV,
§ 3 bei Anlass des Kaisercultus wird behandelt werden.
Dieses xoivöv war es, wo die bereits oben erwähnten wohl-
thätigen Einrichtungen Octavians zur Geltung kamen. Denn
hier konnten die Provincialen ihre Beschlüsse fassen in Be-
treff der abgehenden römischen Beamten; hier wurde, wenn
dieselben sich hatten Bedrückungen zu Schulden kommen
lassen, die Beschwerdeschrift an den Kaiser abgefasst, auch
Gesandtschaften an ihn abgeordnet sowie ein Dankesvotum
beschlossen, wenn der Proconsul sein Amt zur Zufrieden-
heit verwaltet hatte. Diese Einrichtung war ohne allen
Zweifel von der weitgreifendsten Bedeutung, es wurde da-
mit eine Gleichstellung der Provincialen mit den Römern
angebahnt, welche mit dem bisherigen gedrückten Unter-
thanenverhältnisso in wohlthuendstcm Contraste stand. Ti-
berius, der überhaupt eine ausgezeichnete Verwaltung der
Provinzen streng aufrecht hielt, erleichterte noch das Ver-
fahren zur Beschwerdeführung und auch die späteren
Kaiser behielten die Einrichtung bei.

Unter den Städten des römischen Reiches nahm Ephesos
den Rang einer „freien Stadt" ein. Sie hatte das ju-ivi-
legium libertatis, die aüxovoiu'a erhalten wegen bewährter
Treue gegen das römische Volk. Marquardt2 unterscheidet
in seiner gründlichen Auseinandersetzung über den Begriff
dieser libertas: civitates foederatac und civitatis sine foe-
dere immunes et liberae.3 Ephesos gehörte zur letzteren
Classe, was schon daraus erhellt, dass es I8foi$ v6jioi{ xpvjojm,

1 Tac. Ann. XV, 21. 2 Rom. Staatsverwaltung 1, 189. f. 1873.
3 Nach Cic. Verr. II, 3, 6. 13.
 
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