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Zoepfl, Heinrich
Kritische Bemerkungen zu den Schriften von Dr. Johann Ludwig Klüber und einem ungenannten norddeutschen Publicisten über die eheliche Abstammung des hochfürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach — Heidelberg und Leipzig: Groos, 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.47354#0045
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des Siegreichen von Pfälzischen Beamten in Schriften, welche
großentheils nur nach Notizen aus den Pfälzischen Cauzeleien selbst
angefertigct sein konnten, der Titel eines Pfalzgrafen beigelegt,
den jedenfalls nur ein ehelicher Sohn führen konnte, und das
in einem Werke, welches zum unmittelbaren Gebrauche für ein
Mitglied der kurfürstlichen Familie selbst bestimmt war.
Es erhellet hieraus, das; stets auch die öffentliche Meinung
die Söhne Friedrichs als eheliche Söhne bezeichnete, und daß
wenn nur» darin auch nur an sich betrachtet ein schwankendes
Fundament für die Ehelichkeit selbst erkennen möchte, doch immer
eine solche onus» urockioa vol umbigna sich herausstellt, wie sie
die für den fünften Grundsatz beigcbrachten Gesetzstellen für ge-
nügend zur Begründung einer einstweiligen rechtlichen Vermuthung
erklären.
Diese Vermuthung steigert sich aber überdieß bis zum vollen
Beweise, wenn man berücksichtiget, daß beide Söhne große und
vollständige Ahnenproben zu machen genvthiget waren, daß also
vor ihren Zeitgenossen der volle Beweis ihrer Legitimität bereits
vollständig geführt worden ist. 72)
Auch führte Friedrichs des Siegreichen Sohn Ludwig bis
zur Erwerbung der Grafschaft Löwenstein das Prädicat, „von
Baiern" und das Haupt- und Stammwappen des Gcsammt-
hauses Wittelsbach 72). Daß er seitdem den Titel von dieser
Grafschaft führte, ändert an seinen früheren Familienverhältnissen
ein Tumhcr zn Speyer." — Außerdem findet sich in diesem Laleiuia-
rinm nur noch eine, das hochfürstliche Haus Löwenstein betreffende
Notiz zum 5. Juni 1529- (konilueius) — wardt geboren graff Fri-
derich zu Lewcnstein Jtzigcr H. Cammerrichter, sein mutcr hieß
Helena ein sreisrau von Konigseck. —
72) Klüber, §. 46.
73) Vergl. Klüber 72. 73.
 
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