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Zoepfl, Heinrich
Kritische Bemerkungen zu den Schriften von Dr. Johann Ludwig Klüber und einem ungenannten norddeutschen Publicisten über die eheliche Abstammung des hochfürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach — Heidelberg und Leipzig: Groos, 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.47354#0049
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kurpfälzischen Hauses über Ludwigs Familienstand ausgefertigt
werden konnte, ja wie hier nach den gegebenen Verhältnissen klar
vorliegt, nicht anders als auf Betrieb des Kurfürsten Philipp
ausgefertigt worden ist. »2)
Es stehet also auch die sechste vvllbeweisende Rechtsvermuth-
ung in vollster Kraft den Fürstlich LöwensteinischenAnsprüchen
zur Seite.
V».
Da schon durch das Zusammentreffen der bisher erörterten
rechtlichen Präsumtionen, von welchen die meisten unbestreitbar
unbedingt vollbeweisend sind, die legitime Geburt Ludwigs als
vollkommen erwiesen zu erachten ist, kann es daher gar nicht dar-
auf weiter ankommcn, ob auch noch andere Präsumtiouen hier
Platz greifen oder nicht. Allein als noch weiter unterstützend
mag man doch auch noch den Umstand anführen, daß für den
einen Sohn, den als Domherr zu Speier und Worms, frühzeitig
verstorbenen Friedrich d. j., ein mehrfacher Beweis seiner ehe-
lichen Geburt bei der Aufnahme in diese Stifter geführt werden
mußte, 83) daß derselbe auch auf der in Heidelberg ihm errichte-
ten Gedächtnißtafel, öffentlich als Mus legitimus bezeichnet
wurde, 8-l) so daß also allerdings auch aus den für den einen
Bruder sprechenden Beweisen seiner ehelichen Geburt gleich starke
Präsumtionen für die Legitimität des andern Bruders sprechen
82) Man vergleiche hierüber nur den Präliminar-Vertrag zwi-
schen dem Churfürsten Philipp und dem Grafen von Montfort,
über Ludwigs Verheirathung mit einer Tochter des letzter» vom 5.
März 1488 (bei Klüber als Beil-1.) mit dem Gnadenbrife Maxi-
milians v. 27. Febr. 1494 (bei Klüber Beil.III.) so wie auch mit
der Vergleichsurkunde v. 3. Febr. 1507 (bei Klüber Beil, ll.)
83) Klüber §. 46.
84) Klüber tz. 47. S. oben Note-71. —
 
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