Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
VI

Vorwort

Herrn Prof. R. Schmid bewegen konnte, von dem, ihm seihst
zugänglichen, im Grossherzoglich und Herzoglich Sächsischen
Gesammtarchive zu Weimar befindlichen Projecte vom J. 1529
gleichfalls nur in der Form von Noten zur Carolina und aus-
zugsweise die Abweichungen anzugeben. Es schien demnach,
dass dem für die Geschichte der Criminalgesetzgebung in Deutsch-
land sich interessirenden Publikum nichts übrig sei, als den
Verlust eines eben so seltenen wie bedeutenden mittelalterlichen
Rechtsdenkmales zu beklagen.
Je weniger Hoffnung vorhanden war, dass dieser Verlust
jemals wieder ersetzt werden würde, desto freudiger über-
raschte mich vor einiger Zeit die Mittheilung des Fürstlich
Schwarzenberg’schen Hrn. Domänenkanzleidirectors Burck-
hard, dass sich in dem, durch seinen Eifer in lobenswerthe
Ordnung gebrachten, Fürstlichen Archive auf dem Schlosse
Schwarzenberg in Franken, noch eine Handschrift des
Projectes der Carolina vom J. 1521 befinde. Auf die gefällige
Verwendung dieses verdienstvollen Beamten geruhte Se. Durch-
laucht, Johann Nepomuk Adolph Joseph August
Friedrich, Fürst zu Schwarzenberg, dem Herausgeber zu
verstatten, von diesem Projecte Abschrift zu nehmen, und
dasselbe im Druck erscheinen zu lassen, so wie auch die dank-
schuldigste Widmung dieser Gesammtausgabe jener Rechtsbücher
anzunehmen, welche mit dem ruhmvollen Namen des edlen
Freiherrn Johann von Schwarzenberg enge verflochten, seit
vollen dreihundert Jahren die Grundlage des gemeinen Criminal-
rechts in Deutschland bilden.
In Folge freundschaftlicher Vermittelung meines hochge-
ehrten früheren Collegen, des Herrn Oberappellationsgerichts-
rathes und Professors, Dr. Carl Guy et in Jena, hatte sodann
Se. Excellenz, der Herr Geheime Rath und Staatsminister
Dr. Schweitzer, die Gewogenheit, mir die Benützung des
anderen Projectes der Carolina vom J. 1529 aus dem Grossher-
zoglichen und Herzoglichen Gesammtarchive zu Weimar zu
gewähren, für welche Unterstützung ich mich verbunden fühle,
demselben hiermit öffentlich meinen Dank auszusprechen.
Auf solche Art im Besitze beider Projecte der Carolina,
habe ich es für eine Pflicht gehalten, einen vollständigen und
 
Annotationen