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Zoepfl, Heinrich
Commissionsbericht über den Beitritt des Großherzogthums Baden zum Vertrage vom 26. Mai 1849 nebst der Schlußrede des Berichterstatters Hofrath Prof. Dr. Zoepfl in der Sitzung der Ersten Kammer vom 21. März 1850 — Stuttgart, Karlsruhe: Krabbe ; Braun, 1850

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https://doi.org/10.11588/diglit.45341#0031
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-- 29 —

ganismus anderseits. Daß die Verfassung des Bundes, d.
h. sein Organismus, untergegangen ist, dies ist eine Tat-
sache, über welche wir kein Wort zu verlieren haben.
Daß wir diese untergegangene Bundesverfassung nicht
mehr wollen, nicht mehr brauchen können, darüber habe ich
keine Sylbe zu verlieren: demungeachtet aber bestehet nur
durch den Bund das gegenwärtige Deutschland. Wenn
ich überhaupt anerkenne, daß ein verändertes Staatsleben
neuer Grundlagen bedarf, so bin ich weit entfernt, die alte
historische Grundlage zurückzuweisen und hierin nur ge-
schriebenes, d. h. lebloses Gesetz zu erkennen.
Daß der Bund gegonwärtig doch nicht bloö eine geschrie-
bene Urkunde ist, sondern daß der Bund eine Wahrheit und
eine Thatsache sey, geht am deutlichsten aus den vielfach
wiederholten, über diesen Punkt immer gleichmäßig lauten-
den Erklärungen der k. preußischen Regierung selbst hervor.
Wer den Bund als aufgehoben erklären will, leugnet ge-
rade dadurch die k. preußischen Erklärungen selbst ab.
Ich verweise deßhalb nicht nur auf den Inhalt des Vertra-
ges vom 26. Mai, worauf sich schon der Kommissionsbericht
stützt, sondern auch auf die neueste preußische Erklärung in
der deutschen Verfassungsangelegenheit, auf die Additional-
akte vom 26. Februar, Art. 3, worin die nämliche Erklärung
enthalten ist, daß der Bund bestehe. Es heißt hier buch-
stäblich: „Die deutsche Union übt als politische Gesammtheit
in dem deutschen Bunde diejenigen Rechte aus und erfüllt
alle diejenigen Pflichten, welche sämmtlichen darin be-
griffenen Einzelregierungen seither zustanden und obla-
gen." Wenn also der preußische Bundesstaat selbst erklärt,
daß er nur als eine geschlossene Korporation, d. h. mit dem
vereinigten Stimmgewicht seiner Mitglieder in dem deut-
schen Bunde auftreten und handeln wolle, so ist gewiß der
deutsche Bund selbst noch vorhanden, und dies ist'von
europäisch er Bedeutung, es ist von unermeßlicher Bedeu-
tung gegenüber von den nicht-deutschen Großmächten und
dem Auslande überhaupt. Wenn wir also auch über die
unerläßlich neu zu schaffende Verfassung oder Organisation
des deutschen Bundes noch nicht einig sind, so sind wir doch
durch das Festhalten an dem Grundgedanken des deutschen
Bundes, durch das Festhalten an den dadurch begründeten
gegenseitigen Rechten und Pflichten der einzelnen Staaten
ein geschlossenes, ein unaufgelöstes und unauflösliches Gan-
zes, ein Körper, zur Schirmung unserer Unabhängigkeit,
 
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