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Zoepfl, Heinrich
Commissionsbericht über den Beitritt des Großherzogthums Baden zum Vertrage vom 26. Mai 1849 nebst der Schlußrede des Berichterstatters Hofrath Prof. Dr. Zoepfl in der Sitzung der Ersten Kammer vom 21. März 1850 — Stuttgart, Karlsruhe: Krabbe ; Braun, 1850

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https://doi.org/10.11588/diglit.45341#0032
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zur Schirmung der Gränzen nach allen Seiten hin, so wie
auch znr Erhaltung der Ruhe und Ordnung im Innern, und
selbst der Name ist gerettet, unter welchem sich Deutschland
in den Stürmen der Jahre 1813 und 1814 wieder mit freu-
digem Jubel zusammengefunden und die Anerkennung des
unzertrennlichen Zusammengehörens aller seiner Theile von
sämmtlichen Großmächten erlangt hat. Ich darf mich end-
lich geradezu auf die Geschichte der letzten Tage berufen,
zum Beweise, daß das preußische Bündniß wirklich die
Einheit fördert. Ich spreche dies aus, nicht in Bezug auf
diejenigen Staaten, die dem preußischen Bündnisse unbedingt
zustimmen — (da es sich hinsichtlich ihrer von selbst versteht)
— sondern ich spreche dies aus in Beziehung auf ganz
Deutschland. Fassen wir nur einmal das Dokument ins
Auge, das heute zum ersten Male in dieser hohen Kammer
erwähnt worden ist — das sog. Vierkönigsbündniß — wor-
über die hohe Kammer von der großherzoglichen Regierung
sicher seiner Zeit eine Vorlage zu erwarten haben wird.
Dürfen wir wohl glauben, daß dieses Dokument schon vor-
handen wäre, daß man sich unter den vier Königreichen hier-
über wohl schon verständigt haben würde, wenn das preu-
ßische Bündniß nicht bestände? Ich bin eben so wenig, als
die geehrten Redner vor mir, mit den Bestimmungen, ich will
bestimmter sagen, mit den einzelnen Bestimmungen des
Verfassungsentwurfes der vier Könige einverstanden. Ich
nehme den sog. Vierkönigsentwurf aber auch gar nicht als
Verfassungsentwurf, sondern ich nehme ihn nur allein als
die Anerkennung des Bedürfnisses einer größeren Einheit, als
das Anerkenntniß des allenthalben lebendig gewordenen
Strebens nach der Beseitigung der letzten Ueberreste einer
Spaltung unter den deutschen Bundesstaaten; ich nehme ihn
endlich nur als einen Ausdruck, als eine Form der Einla-
den g znr allseitigen Verständigung und zur gemeinschaftlichen
Befriedigung einesüberall gleichmäßig gefühlten Bedürfnisses.
In diesem Sinne heiße ich den sog. Vierkönigsentwurf will-
kommen; in diesem Sinne habe ich auch von der entscheiden-
den Bedeutung des preußischen Verfassungsentwurfs für die
allgemeine Einigung gesprochen; und von diesem Stand-
punkte ausgehend, ist es mir ganz gleichgültig, ob vielleicht
eine einzelne Bestimmung des preußischen Entwurfs fehler-
haft oder tadelnswerth ist. Vertrauen wir doch auch etwas
dem Geiste der Nation! Geben wir ihm nur einmal eine
gemeinschaftliche, nur eine in ihren Grundzügen einigermaßen
entsprechende Grundlage. Auch aus mangelhaften Anfän-
 
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