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eignet wären, die Revolution in Baden für den Augenblick
zu unterdrücken, sondern daß es sich ganz unabhängig hier-
von um die Vornahme von Schritten handelte, wodurch die
Einigung Deutschlands gefördert, und hierdurch die Herr-
schaft des Gesetzes und der Ordnung für die Dauer ver-
bürgt werde, und daß richtig erkannt worden war, wie dieses
größere Ziel nur durch das Anschließen von Baden an einen
mächtigen deutschen Großstaat erreicht werden könne. Wenn
es überhaupt eine Aufgabe und Pflicht aller kleineren Staa-
ten war, in jener gefahrvollen Zeit zu der Rettung Deutsch-
lands dadurch beizutragen, daß sie vor Allem sich bestimm-
ten, durch einen raschen Anschluß an die einzige, damals
schlagfertige deutsche Großmacht, die Grundlage für eine
nachfolgende allgemeine, engere Vereinigung zu bilden, so
war dies unter den damaligen Verhältnissen insbesondere eine
Ehrensachefür Baden, und kein Staat war mehr berufen,
als eben Baden, den ersten Schritt zu thun, der allein zur
Beruhigung und zur bleibenden Herstellung der Ordnung
führen konnte. Zn einer Zeit, wo es nur eine sogenannte
rein monarchische Verfassung ohne Stände gab, lastete die
moralische Verantwortlichkeit für die Handlungen der Re-
gierung, sowie die Ehre derselben, allein auf dem Haupte
des Regenten. Zn der neuern Zeit, wo Vertreter des Volkes
vorhanden sind, lastet diese moralische Verantwortlichkeit
auch auf den Ständen, sowie sie auf der andern Seite auch
das Recht haben, die Ehre und das Verdienst der Regie-
ruugshandlungen mit dem Fürsten zu theilen. Zch erkenne
es aber für eine Ehrenpflicht der badischen Stände, ihre Re-
gierung auf dem Wege nicht zu verlassen, welchen diese als
nicht nur den einzig möglichen, sondern auch als den einzig
richtigen in den Zeiten der Gefahr eingeschlagen hat. Ich
sehe darin, daß die Stände ihren Beitritt zu dem Bündnisse
vom 26. Mai erklären, und dadurch der Krone Preußen
und ihren Verbündeten mit Treue bewahren, was unser
erhabener Fürst im Augenblicke der Gefahr, im Ruinen des
Großherzogthums zugesagt hat, eine Wiederherstellung der
Ehre des badischen Landes, auf dem noch die Schmach eines
Treubruches lastet: ich erkenne hierin den Weg, das Groß-
herzogthummitDeutschlandzuversöhnen undzuentsühnen, und
diese Ehrenpflicht lassen Sie uns mitBewußlseyn und mit freiem
Entschlüsse erfüllen, so haben wir sie auch mit Ehre erfüllt!
An der Hand eines edlen Bundesgenossen in die Reihe
der deutschen Staaten zurückgeführt, wird Baden bei dem
Neichthume seiner Hilfsquellen, bei der Zntelligenz und Nüh-
eignet wären, die Revolution in Baden für den Augenblick
zu unterdrücken, sondern daß es sich ganz unabhängig hier-
von um die Vornahme von Schritten handelte, wodurch die
Einigung Deutschlands gefördert, und hierdurch die Herr-
schaft des Gesetzes und der Ordnung für die Dauer ver-
bürgt werde, und daß richtig erkannt worden war, wie dieses
größere Ziel nur durch das Anschließen von Baden an einen
mächtigen deutschen Großstaat erreicht werden könne. Wenn
es überhaupt eine Aufgabe und Pflicht aller kleineren Staa-
ten war, in jener gefahrvollen Zeit zu der Rettung Deutsch-
lands dadurch beizutragen, daß sie vor Allem sich bestimm-
ten, durch einen raschen Anschluß an die einzige, damals
schlagfertige deutsche Großmacht, die Grundlage für eine
nachfolgende allgemeine, engere Vereinigung zu bilden, so
war dies unter den damaligen Verhältnissen insbesondere eine
Ehrensachefür Baden, und kein Staat war mehr berufen,
als eben Baden, den ersten Schritt zu thun, der allein zur
Beruhigung und zur bleibenden Herstellung der Ordnung
führen konnte. Zn einer Zeit, wo es nur eine sogenannte
rein monarchische Verfassung ohne Stände gab, lastete die
moralische Verantwortlichkeit für die Handlungen der Re-
gierung, sowie die Ehre derselben, allein auf dem Haupte
des Regenten. Zn der neuern Zeit, wo Vertreter des Volkes
vorhanden sind, lastet diese moralische Verantwortlichkeit
auch auf den Ständen, sowie sie auf der andern Seite auch
das Recht haben, die Ehre und das Verdienst der Regie-
ruugshandlungen mit dem Fürsten zu theilen. Zch erkenne
es aber für eine Ehrenpflicht der badischen Stände, ihre Re-
gierung auf dem Wege nicht zu verlassen, welchen diese als
nicht nur den einzig möglichen, sondern auch als den einzig
richtigen in den Zeiten der Gefahr eingeschlagen hat. Ich
sehe darin, daß die Stände ihren Beitritt zu dem Bündnisse
vom 26. Mai erklären, und dadurch der Krone Preußen
und ihren Verbündeten mit Treue bewahren, was unser
erhabener Fürst im Augenblicke der Gefahr, im Ruinen des
Großherzogthums zugesagt hat, eine Wiederherstellung der
Ehre des badischen Landes, auf dem noch die Schmach eines
Treubruches lastet: ich erkenne hierin den Weg, das Groß-
herzogthummitDeutschlandzuversöhnen undzuentsühnen, und
diese Ehrenpflicht lassen Sie uns mitBewußlseyn und mit freiem
Entschlüsse erfüllen, so haben wir sie auch mit Ehre erfüllt!
An der Hand eines edlen Bundesgenossen in die Reihe
der deutschen Staaten zurückgeführt, wird Baden bei dem
Neichthume seiner Hilfsquellen, bei der Zntelligenz und Nüh-