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Zoepfl, Heinrich
Rechtliches Gutachten über die Competenz der deutschen Bundesversammlung bezüglich der Successions-Streitigkeiten in deutschen regierenden Fürstenhäusern — Leipzig: Haessel, 1864

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https://doi.org/10.11588/diglit.45377#0009
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wig von den eingerückten dänischen Truppen nicht
erfolgt sein sollte, dies zu erzwingen sei, um das
durch den Bund zu schützende Recht Hol-
steins auf die Union mit Schleswig zu
wahren."
Ob die Gefährdung der von dem deutschen Bunde zu
schützenden Rechte eines Bundeslandes von einem bereits an der
Regierung befindlichen auswärtigen Souverain ausgeht, wie
dies 1848 bezüglich Holsteins der Fall war, oder ob dieselbe von
einem in ordnungsmäßiger oder außergewöhnlicher Weise ein-
tretenden Thronfolger ausgeht oder fortgesetzt wird, kann in
Bezug auf die Competenz des Bundes, den bedrohten oder ver-
letzten Rechten eines Bundeslandes Schutz zu gewähren, keinen
Unterschied begründen, wohl aber müssen sich die Beweggründe
für den Bund, seine Hülfe eintreten zu lassen, in hohem Maße
vermehren, wenn die vollkommenste Abhülfe und Beseitigung
aller Beschwerden zugleich mit der Frage nach der Erbfolge-
berechtigung zusammentrifft, und mit Evidenz vorliegt, daß die
Rechte eines Bundeslandes, wie Holstein, auf seine Verbindung
mit einem anderen Lande auf das Sicherste für Gegenwart und
Zukunft gewahrt sind, wenn von mehreren Prätendenten gerade
derjenige als der Successionsberechtigte anerkannt werden kann,
mit dessen Thronbesteigung zugleich die Möglichkeit einer ferneren
Beeinträchtigung der Rechte des Bundeslandes von selbst aus-
geschlossen ist. Ziehet man nun in Betracht, daß gerate der
Versuch des Königs Friedrich VII. von Dänemark im Jahre
1848, die verfassungsmäßige Verbindung von Schleswig mit
dem Bundeslande Holstein zu lösen, die Veranlassung zu den
damaligen kriegerischen Verwickelungen des deutschen Bundes
 
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