Eingabe an den Rat der Stadt Nürnberg.
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werden, aber der Kaiser starb vor der Nusführung jenes Werkes, und so gab
Dürer diesen wagen leicht abgeändert l 522 in Holzschnitt auf seine Rosten heraus.
Diese Schnitte gehören also nicht mehr zu dem „Triumph", die Zeichnung datierte
vom Jahre 1518 und hauptsächlich hierfür sollten Dürer jene 200 Gulden ent-
schädigen. Beim Tode Maximilians war aber das Geld noch nicht ausbezahlt,
und der Nachfolger war nicht mehr genötigt, die Forderung anzuerkennen. Dürer
bittet nun den Rat um die Nuszahlung der Summe, indem er hypothekarische
Sicherheit für den Fall anbietet, daß das Geld zurückgegeben werden müßte,
wie aus einer Stelle des Briefes an Spalatin von 1520 geschlossen werden muß,
befand sich Dürer im Jahre 1519 nicht immer in günstiger pekuniärer Lage,
was seinen Versuch verständlich macht, das Geld unter so erschwerenden Be-
dingungen zu erhalten. Er hat übrigens, soweit wir sehen können, die Summe
nie erhalten. Eben aus diesem Grunde war es wohl für ihn später möglich,
den Entwurf seinerseits als Holzschnittwerk herauszugeben, vgl. oben S. 27.
27. Rpril 1519.
Fürsichtigen, ehrbern und weisen günstigen lieben Herrn! Euer
Ehrberkeit tragen gut Wissen, daß ich aus nächstgehaltnen Reichs-
tags bei Römischer Kaiserlicher Majestät, unserm allergnädigsten
Herren hochlöblicher Gedächtnus, nit ahn sunder Mühe und Zürdrung^)
erlangt, daß mir Ihr Kaiserliche Majestät für mein fleißige Rrbeit
und Mühe, die ich von Ihrer Majestät wegen etwo^) lange Zeit
gebraucht^, zweihundert Gulden rheinsch van gemeiner Itadt Nürn-
berg jährlich gefallender5) Ztadtsteuer gnädiglich verschafftund
desh Ihrer Majestät Geschäft und Vesely), mit derselben gewöhn-
lichen Handzeichens unterzeichent, zugeschickt, dorsür auch notdorftig-
lichio) quittirt hat laut der Csuittanzen, so ich versiegelt beihändig")
hab. Nun bin ich zu Eurer Ehrberkeit je der untertänigen hohen
Zuversicht, dieselb werde mich als ihren gehorsamen Burger, der viel
1) zuletzt gehaltenen Reichstag. Es war der von 1518 in Nugsburg.
2) nicht ohne besonders große Mühe und Unterstützung anderer.
3) etwa--„irgendwo" gibt keinen Sinn, deshalb „etwa" zu fassen, was
auch sonst in der Bedeutung von: einst, vordem vorkomntt.
4) gebraucht -- aufgewendet habe.
5) fällig werdender. 6) angewiesen.
7) dessen --- hierüber. 8) Nnweisung und Befehl.
9) Die Zuschrift an den Rat trägt nicht die Namensunterschrift des Raisers,
datiert ist sie vom 8. September 1518.
10) -- in gültiger weise.
11) Quittung, die ich versiegelt in Händen habe.
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werden, aber der Kaiser starb vor der Nusführung jenes Werkes, und so gab
Dürer diesen wagen leicht abgeändert l 522 in Holzschnitt auf seine Rosten heraus.
Diese Schnitte gehören also nicht mehr zu dem „Triumph", die Zeichnung datierte
vom Jahre 1518 und hauptsächlich hierfür sollten Dürer jene 200 Gulden ent-
schädigen. Beim Tode Maximilians war aber das Geld noch nicht ausbezahlt,
und der Nachfolger war nicht mehr genötigt, die Forderung anzuerkennen. Dürer
bittet nun den Rat um die Nuszahlung der Summe, indem er hypothekarische
Sicherheit für den Fall anbietet, daß das Geld zurückgegeben werden müßte,
wie aus einer Stelle des Briefes an Spalatin von 1520 geschlossen werden muß,
befand sich Dürer im Jahre 1519 nicht immer in günstiger pekuniärer Lage,
was seinen Versuch verständlich macht, das Geld unter so erschwerenden Be-
dingungen zu erhalten. Er hat übrigens, soweit wir sehen können, die Summe
nie erhalten. Eben aus diesem Grunde war es wohl für ihn später möglich,
den Entwurf seinerseits als Holzschnittwerk herauszugeben, vgl. oben S. 27.
27. Rpril 1519.
Fürsichtigen, ehrbern und weisen günstigen lieben Herrn! Euer
Ehrberkeit tragen gut Wissen, daß ich aus nächstgehaltnen Reichs-
tags bei Römischer Kaiserlicher Majestät, unserm allergnädigsten
Herren hochlöblicher Gedächtnus, nit ahn sunder Mühe und Zürdrung^)
erlangt, daß mir Ihr Kaiserliche Majestät für mein fleißige Rrbeit
und Mühe, die ich von Ihrer Majestät wegen etwo^) lange Zeit
gebraucht^, zweihundert Gulden rheinsch van gemeiner Itadt Nürn-
berg jährlich gefallender5) Ztadtsteuer gnädiglich verschafftund
desh Ihrer Majestät Geschäft und Vesely), mit derselben gewöhn-
lichen Handzeichens unterzeichent, zugeschickt, dorsür auch notdorftig-
lichio) quittirt hat laut der Csuittanzen, so ich versiegelt beihändig")
hab. Nun bin ich zu Eurer Ehrberkeit je der untertänigen hohen
Zuversicht, dieselb werde mich als ihren gehorsamen Burger, der viel
1) zuletzt gehaltenen Reichstag. Es war der von 1518 in Nugsburg.
2) nicht ohne besonders große Mühe und Unterstützung anderer.
3) etwa--„irgendwo" gibt keinen Sinn, deshalb „etwa" zu fassen, was
auch sonst in der Bedeutung von: einst, vordem vorkomntt.
4) gebraucht -- aufgewendet habe.
5) fällig werdender. 6) angewiesen.
7) dessen --- hierüber. 8) Nnweisung und Befehl.
9) Die Zuschrift an den Rat trägt nicht die Namensunterschrift des Raisers,
datiert ist sie vom 8. September 1518.
10) -- in gültiger weise.
11) Quittung, die ich versiegelt in Händen habe.