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Mark Psg.
5. Für das Graben eines Fundaments zum Setzen
eines Grabsteines koinmt dem Friedhofseher zu . . . 2 —
Dem Todtengräber .......... 4 —
6. Für die erstmalige Bepflanzung eines Grabes von
Erwachsenen mit Blumen erhält der Friedhofaufseher . 1 60
Für das eines Kindes unter 15 Jahren ... 1 —
7. Für die gartenmästige Unterhaltnng des Grabes
emes Erwachsenen per Jahr . ...... 1 20
Für die emes Kindergrabes . . .. — 80
8. Für das Ausmauern eines Fundements zü einem
Grabstein:
1) 2 Fuß lang, 2 Fuß breit, 6 Fuß in die Tiefe
und 1 Fuß in die Höhe über dem Grab sammt Platte
über der Lade. ..25 —
2) 8 Fuß lang, 3 Fuß breit, 6 Fuß in die Tiefe
1 Fuß in die Höhe sammt Platte.35 —
3) 4 Fuß lang, 4 Fuß breit, 6 Fuß tief, 1 Fuß
sammt Platte...50 —
Wenu das Fundament tiefer als 6 Fuß gemauert werden muß,
so ist für jeden weiteren Fuß nach Verhältniß des angegebenen
Preises mehr zu bezahlen.
aä 4) Das Ausgraben der Fundamente für Einfassung eines
Grabes 4 Fuß tief, Fuß breit, wird zu 90 Cubikfuß ange-
nommen per Cubikfuß zu 20 Pfennig berechnet, wovon der Fried-
hof-Aufseher ein Drittel, der Todtengraber zwei Drittel erhält.
Bei 2 bis 5 Gräbern 10 Pfennige für den Cubikfuß, wovon
der Friedhof-Aufseher 1 Drittel, der Todtengräber 2 Drittel erhält.
Bei mehr als 5 Gräbern wird der Kubikfuß mit 7 Pfennigen
berechnet und der Betrag zu ein und 2 Drittel unter die Genann-
ten vertheilt. Die übrige Erde hat der Friedhof-Aufseher wegzu-
bringen, den Platz zu reinigen und 1 Mark 20 Pfennige dafür in
Anrechnung zu bringen.
Karl Spiher- östliche Hauptstraße 22
Agentaren
der Feuerversicherungsbank f. D. in Gotha,
„ Lebensversicherungsbank f. D. in Gotha,
der Leipziger Feuerversicherungsanstalt,
„ Rheinischen Hypothekenbank in Mannheim,
„ Badischen Schifffahrts-Assecuranz-Gesellschaft in Mannheim,
„ Unfall-Versicherungs-Gesellfchaft „Rhenania" in Cöln.
Aewyorker Hermania.
Lebeusverficherungs-Gesellschaft, europäische Abtheilung zu Berlin.
Generalagent für Baden und Agent für Heidelberg:
H. Schleuning, Burgweg 12.
Mark Psg.
5. Für das Graben eines Fundaments zum Setzen
eines Grabsteines koinmt dem Friedhofseher zu . . . 2 —
Dem Todtengräber .......... 4 —
6. Für die erstmalige Bepflanzung eines Grabes von
Erwachsenen mit Blumen erhält der Friedhofaufseher . 1 60
Für das eines Kindes unter 15 Jahren ... 1 —
7. Für die gartenmästige Unterhaltnng des Grabes
emes Erwachsenen per Jahr . ...... 1 20
Für die emes Kindergrabes . . .. — 80
8. Für das Ausmauern eines Fundements zü einem
Grabstein:
1) 2 Fuß lang, 2 Fuß breit, 6 Fuß in die Tiefe
und 1 Fuß in die Höhe über dem Grab sammt Platte
über der Lade. ..25 —
2) 8 Fuß lang, 3 Fuß breit, 6 Fuß in die Tiefe
1 Fuß in die Höhe sammt Platte.35 —
3) 4 Fuß lang, 4 Fuß breit, 6 Fuß tief, 1 Fuß
sammt Platte...50 —
Wenu das Fundament tiefer als 6 Fuß gemauert werden muß,
so ist für jeden weiteren Fuß nach Verhältniß des angegebenen
Preises mehr zu bezahlen.
aä 4) Das Ausgraben der Fundamente für Einfassung eines
Grabes 4 Fuß tief, Fuß breit, wird zu 90 Cubikfuß ange-
nommen per Cubikfuß zu 20 Pfennig berechnet, wovon der Fried-
hof-Aufseher ein Drittel, der Todtengraber zwei Drittel erhält.
Bei 2 bis 5 Gräbern 10 Pfennige für den Cubikfuß, wovon
der Friedhof-Aufseher 1 Drittel, der Todtengräber 2 Drittel erhält.
Bei mehr als 5 Gräbern wird der Kubikfuß mit 7 Pfennigen
berechnet und der Betrag zu ein und 2 Drittel unter die Genann-
ten vertheilt. Die übrige Erde hat der Friedhof-Aufseher wegzu-
bringen, den Platz zu reinigen und 1 Mark 20 Pfennige dafür in
Anrechnung zu bringen.
Karl Spiher- östliche Hauptstraße 22
Agentaren
der Feuerversicherungsbank f. D. in Gotha,
„ Lebensversicherungsbank f. D. in Gotha,
der Leipziger Feuerversicherungsanstalt,
„ Rheinischen Hypothekenbank in Mannheim,
„ Badischen Schifffahrts-Assecuranz-Gesellschaft in Mannheim,
„ Unfall-Versicherungs-Gesellfchaft „Rhenania" in Cöln.
Aewyorker Hermania.
Lebeusverficherungs-Gesellschaft, europäische Abtheilung zu Berlin.
Generalagent für Baden und Agent für Heidelberg:
H. Schleuning, Burgweg 12.