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230

o. Bei Mauersteinen und Kalk.

Auf dem Ausladeplatz, jeder Cub.-Mtr. für 14 Tage . . .3 Pfg.

für jede Woche weiter, jeder Cub.-Mtr. 3 „

Der Kalkmefser erhält von dem Käufer von jedem Cubik-Meter Kalk ein
Meßgeld von 70 Pfg., dem Steinsetzer wird ein Setzerlohn von 12 Pfg. für
jeden Cubik-Meter Steine vom Käufer bezahlt.

Von dem auf dem eingefriedigten Platze gelagert werdenden Privatholz darf
der Lauerpächter für ein Jahr erheben:

für jeden Ster Brennholz 30 Pfg. Für jede Wagenladnng Eis, welche
auf dem Lauer geladen wird, ist an den jeweiligen Lauerpächter eine Gebühr von
9 Pfg. zu entrichtcn.

8 12. Das Ausladen der Steine darf nur zu folgenden Zeiten geschehen:

In den Monaten April bis mit September von 5 Uhr Morgens bis 8 Uhr
Abends.

Jn den Monaten März und October von 6 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends.

Jn den Monaten November, Dezember, Januar und Februar von 7 Uhr
Morgens bis 5 Uhr Abends.

8 13. Vor dem Beginn des Ausladens ist die Arkordnung des Lauerpäch-
kers einzuholen und ist ohne dieselbe Niemand berechtigt, von einem Ausladeplatz
Gebrauch zu machen, oder Reste von vorher gemessenen Steinen zu entfernen.

8 14. Nur die verpflichteten Steinsetzer sind zum Setzen und Mefsen^der
Steine berechtigt.

§ 15. Beim Aufsetzen von Steinen, Holz oder anderen Gegenständen sind
die angebrachten Bezeichnungen der besonders bestimmtxn Lagerplätze stets genau
zu beachten und die für die Durchfahrt der Fuhrwerke beZeichneten Zwischenräume
bfrei zu lassen.

8 16. Uebertretungen der Holzmarkt- und Lauerordnung werden mit Geld-
uße bis zu 30 Mark und im Falle des Unvermögens mj.t Hast bis zu acht
Tagen bestraft.

Tarif der Lauerkärcher.

Die Lauerkärcher haben an Gebühren für die Verbringung von Holz von
den beiden Lauerplätzen nach den Häusern an den unten genannten Straßen
Lezw. Plätzen, zu beziehen:

Ordn.-Z. §

Nach den Straßen, bezw. Plätzen

Vom Holzlauer

d. Drei- II d. Zim-
könig- mer-

ftraße platzeS

1

Von der Marstallstraße, dem Ludwigsplatze bis an den
Markt, Oberbadgasse und Fischergafse . .


74


86

2

Von dem Markt, Fischergafse, Oberbadgasse bis an das
Karlsthor..


86


95

3

Von dem Karlsthor bis Hausacker einschließlich .

Auf den Burgweg bis ams Zwerggäßchen .

1

3

i

20

4



86



95

5

Vom Zwerggäßchen weiter hinauf . .



95

i

3

6

Von dem Ludwigsplatze, der Grabengasse und Marstall-
straße bis an die März- und Ziegelgasse . ^ .


77

-

70

7

Plöckstraße von der St. Peterskirche bis Sophienstraße '



95



86

8

Von der Märzgafse und Ziegelgafse, Hauptstraße mit
allen Seitenstraßen bis zur Sophienstr. einschließlich


951

l-

86

9

Bergheimerstraße bis an ßen Brunnen bei Zimmermei-
ster Veth (Thibautstraße) . .

1

b!

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95
 
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