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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0402
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359

Die Vergütung ist von dem Teilnehmer, auf dessen Antrag die Nachtverbindung
hergestellt wird, im Voraus zu entrichten.

Anträge auf Herstellung von Nachtverbindungen sind an die Orts-Vermittelungs-
anstalt zu richten.

Arrweisrrrrg

zur Benutzung der Fernsprechanschlüsse.

Allgemeines.

Solange die Sprechstelle nicht benutzt wird, muß der Hör-Apparat (Fern-
hörer) unbedingt an dem aus dem Gehäuse hervortretenden beweg-
lichen Haken hängen, da nur so der Wecker anspricht.

Die Jnduktorkurbel istbeim Anrufu.s.w. langsam einmal berumzudrehen.
Mehrmaliges schnelles Drehen kann zu Beschädigungen der Beamten und zu
Ersatzansprüchen gegen die Teilnehmer führen.

Es ist deutlich, aber nicht zu laut und nicht zu langsam zu sprechen; der
Mund muß 3—5 6m von der Schallöffnung des Mikrophons entfernt bleiben. Der
Fernhörer ist für die ganze Dauer der Gesprächsverbindung nicht nur beim Hören, son-
dern auch beim Sprechen an das Ohr zu halten.

Bei schweren Gewittern im Bereiche des Ortsfernsprechnetzes werden Gesprächsver-
bindungen nicht hergestellt. Die Fernsprechapparate sind mit empfindlichen Blitzschutz-
vorrichtungen versehen, die etwaige Entladungen atmosphärischer Elektrizität sicher auf-
fangen und ableiten; immerhin wird empfohlen, bei nahen und schweren
Gewittern die Fernsprechapparate und Leitungen nicht zu berühren.

Im OrLsverkehr.*)

I. Teilnehmer ^ wünscht mit Teilnehmer L zu sprechen.

nimmt den Fernhörer von dem Haken, hält ihn mit der Schallöffnung ans Ohr
und dreht die Anruf-Kurbel langsam einmal herum.

Auf die Antwort der Vermittlungsanstalt „Hier Amt" nennt durch Hineinsprecheu
in das Mikrophon die Nummer von 6, z. B.: „Nummer drei" (Nummer der Sprechstelle
in dem Teilnehmerverzeichnisse). Die Vermirtelungsanstalt ist berechtigt, ausnahms-
weise auch die Angabe des Namens von ö zu beanspruchen.

Der Beamte der Vermittelungsanstalt wiederholt die gewünschte Nümmer und gibt
zurück: „Bitte rufen", oder er sagt: „Besetzt, bitte später nochmals rufen". Jn letzterem
Falle erwidert^.: „Verstanden" und hängt den Fernhoter wieder an den Haken.

Auf die Meldung der Vermittlungsanstalt: „Bitte rufen" dreht die Kurbel
langsam einmal herum behält aber den Fernhörer am Ohre.

Auf die Gegenmeldung: „Hier L" beginnt^. die Unterredung mit: „Hier^.". Die
Beendigung des Gesprächs ist zweckmäßig durch „Schluß" zu bezeichnen.

Jm Laufe einer Unterredung darf die Kurbel nicht gedreht werden.
Pausen sind während der Unterredung tunlichst zu vermeiden, wie überhaupt die Dauer
der Benutzung der Anschlüsse nach Möglichkeit zu beschränken ist. Falls eine kurze Unter-
brechung des Gesprächs nicht zu vermeiden ist, muß gleichwohl der Teilnehmer, der die
Fortsetzung des Gesprächs erwartet, den Fernhörer dauernd am Ohre behalten. Beim
Eintritt einer längeren Pause ist von beiden Teilnehmern das Schlußzeichen zu geben
und zur Fortsetzung der Unterredung die Vermittlungsanstalt von neuem anzurusen.

Nach Beendigung des Gesprächs hängen beide Teilnehmer ihren Fernhörer an den
Haken und geben beide durch dreimaliges Drehen der Kurbel um je */4 Um-
drehung das Schlußzeichen.

Wird nach Schluß einer Unterredung eine andere Verbindung gewünscht, so ist eben-
falls zunächst das Schlußzeichen zu geben und dann, aber nicht vor Ablauf einer
halben Minute, die Vermittelungsanstalt von neuem zu rufen.

II. Teilnehmer L wird angerufen.

Sobüld der Wecker ertönt, hebt u den Fernhörer von dem Haken, hält ihn an das
Ohr und meldet stch mit den Worten: „Hier L". (Drehen der Kurbel als Gegenmeldung

*) Beim Verlassen des Apparats vor Beendigung des Gesprächs darf der Hörer nicht
an den Haken gehängt iverden, sondern ist hinzulegen.
 
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