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Albini, Franz Josef von; Metternich, Matthias [Recp.]
Etwas über die mainzische Konstitution in einem Sendschreiben des Doktor Gottlob Teutsch an den Verfasser des mainzischen Bürgerfreundes — Leipzig, 1792 [VD18 14255561]

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https://doi.org/10.11588/diglit.25915#0013
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8einäitur iucertmn liu6is in contraris vulzuz.
Wie schwer ist nicht, die Mittelstraße zu treffen!
Glauben Sie mir, lieber Herr Doktor, es ist ein
unglückliches Ding um einen Fürsten.
Die geistlichen Staaten sind einmal in unsere
teutsche Konstitution verwebt. Ehemals hieö es:
Unterm Krummstabe ist gut wohnen. Auch hierbei
kömmt alles auf Begriffe an. Der Nock macht den
Mann nicht. Die protestantischen Fürsten verord-
nen eben so über Religion in ihren Staaten, wie die
katholischen geistlichen Fürsten. Die leztern sind
Wahlfürsten, und von einer guten Wahl hangt aller-
dings sehr viel ab. Wenn die Dom - Capitularen
oder die Wahlmänner eines geistlichen Fürstenthums
nicht so sind, wie sie seyn sollten; so ist es kein Feh-
ler der ursprünglichen und gesezlichen Verfassung;
sondern Gebrechen, den leicht abzuhelfen ist.
In Ansehung des Adels bin ich mit Ihnen ein-
verstanden, daß er dem wahren persönlichen Ver-
dienste nachstehen müsse;
ALNU8 et PI'OLVOS St gnse non fecnnus ipü,
Vix ea noües voco *).
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Oviä. Ivletsm. IZ. 140.
)( s
 
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