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Allgemeine theologische Bibliothek — 6.1776

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https://doi.org/10.11588/diglit.22491#0216
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Lv8 stilrorico
Der 7tc Theil: Fortgesetzte Nachricht in der
Kunckelischcn Sache, worunter auch ein Gutach-
ten der Iuristenfakultat zu Göttingen ist. Patente
und Verordnungen, welche sich auf die Ceßion der
Hollsternischcn lande an Dänncmark und insonderheit
die Universität Kiel beziehen. Verordnung für die
Fürstl. OetiugischeRöm.CatholischeOrtschaften, die
bessere Fey er des Sontags betreffend.— Sie ist genau
und ernsthaft. — Auszug der bestätigten Oettingisch-
harburgischen Schulordnung— zu thnn genug für
die Schulleute; alles bis auf die halbe Stunden
ausgetheilt, da lernt man die Schrift und den Ca-
reäfismus nicht nur mit dem Gedächtnis; sondern
auch mit dem Verstände fassen. So ists in der
Vorschrift. Dergleichen uns seit einiger Zeit meh-
rere zu Händen gekommen sind. Wollte man sich
doch ( haben wir ost bcy dergleichen Schriften
gedacht) auch darauf besinnen, ob man die ieu-
te für solche Vorschriften halte, oder wie man sie
bekommen wollte. Was hilft'6 sonst? Alles kün-
stelt heut zu Tage an Schulen, Unterricht und Er-
ziehung der Jugend. Ich weiß nicht — Eö stun-
de nie schlechter mit dem Commcrzwcscn, als seit
dem jeder anfangt darüber zu philosophiren und zu
schreiben. Ferner folgt Hr. C. Wagclinö, eines
frommen und christlichen Bürgermeisters Zu St.Gal-
len
 
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