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Allgemeine theologische Bibliothek — 8.1777

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[Recensionen]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22493#0018
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Richters Uebcrsetzimg
rung, gereicht uns zum Leben! Diese Lehre vor;
dem Ruhen des Glaubens au Gott ist also keine
neue, unerhörte Lehre; sie ist auch schon in den
Büchern des alten Testaments gegründet.
Der lehre Abschnitt des Istcn Kap. vom 19.
bis Z2len Vers, womit sich auch das erste Stück
des ersten Bandes dieser Auslegung endigt, soll,
nach Hrn. R. Meynung, die griechischen Philoso-
phen zu Rom angehen, und ihnen durch Entwert
fung ihres sittlichen Charakters zu verstehen gege-
ben werden, wie wenig Ursache sie hätten, sich
einer Lehre zu widersetzen, wodurch Gott Unstraf-
falligkeit und Errettung am Tage des Gerichts,
unter der Bedingung des Glaubens, crnbiechen
lasse. Hier hat sich Hr. N. abermals durch seine
angenommene Hypothese verleiten lassen. Was
geht doch hier die Philosophen zu Rom besonders
an? Der.allerletzte Vers mögte vielleicht aus die-
jenigen unter den Heyden besonders zielen, die
eine grössere Erkenntnis hatten. Alles übrige geht
ganz offenbar auf alle Heyden, und schildert vor-
züglich die Laster, die damals zu Rom herrschten.
Und bcy dieser Abschilderung des sittlichen Ver-
derbens unter den Heyden kann man dem Apostel
keine nähere Absicht beylegen, als diese, daß er die
Christen zu Rom zur Dankbarkeit gegen Gott er-
wecken wollte, der sie aus der Gewalt der Finster-
nis
 
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