Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Allgemeine theologische Bibliothek — 9.1778

DOI Heft:
[Recensionen]
DOI Artikel:
[Recensionen I-X]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22494#0098
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
88 M. Pbgens Predigten
du ihn durch deine Verläumdung um seine Ehre
oder Glück gebracht, ft» ist es deine Psticht, durch
Wiederruf, Abbitte und Ersetzung seinen erlitte?
nen Verlust wieder gut zu machen. Hast du ihm
durch Aergerniß oder Schrecken seine Gesundheit,
ja wohl gar sein leben zerstöret; so bist du ver-
bunden, ihm, oder feinen Hinterlassenen allen
Aufwand und Schaden zu vergüten. Allen Ver-
lust mußt du deinem Nächsten ersetzen, den du
ihm durch Ranke, Vorenthaltung, oder auf an-
dere Art zugefügt hast. Gesetzt, daß derjenige
yicht mehr am leben ist, dem ihr einigen Scha-
den verursacht habt, so seyd ihr keinesweges von
der Beobachtung dieser Vorschriften losgespror
chen. Nein! dann seyd ihr schuldig, den näch-
sten Anverwandten und Erben, die ihr zugleich
um einen Theil ihrer Erbschaft gebracht habt, die
Wiedererstattung zu leisten. Im Falle, daß keine
Erben vorhanden sind; so gehet hin und kleidet
den Nackenden, speiset den Hungrigen, helft jenem
ohne seine Schuld verarmten Handwerker auf,
verschaffet jenem Kranken, der ohne Pfiege da
lieget, Erquickung und Arzney, nehmet euch jener
unerzogener Kinder an, die in Gefahr stehen, ein
Raub der Bosheit zu werden, und lasser sie zu
guten Christen und brauchbaren Bürgern erzie-
hen. Wendet eben so viel zum Besten der Ar-
men
 
Annotationen