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Allgemeine theologische Bibliothek — 9.1778

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[Recensionen XI-XX]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22494#0130
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L2O

"Unsere gegenwärtige gottesdienstliche Ver-
fassung, da wir immer vor einer vermischten
"Sammlung von Erwachsenen und Kindern auft
" treten müssen, erlaubt es nicht wohl, ganz specielle
Pflichten dieses oder jenen Standes vorzutragen:
"so nöthig dieß auch wäre, und sosehr es den
"Fortgang der praktischen Religion in allen Stän;
"den und Situationen der Menschen befördern
"würde,"
Das unüberwindliche Hinderniß finde ich
lucht in der gottesdienstlichen Verfassung der
protestantischen Kirchen. Es ist fteylich äußerst
selten, daß man Predigten über solche specielle
Pflichten hört, und es murren immer viele, wenn
ihr Prediger eine Rede über bürgerliche und häus-
liche Tugenden hält. Aber wenn dieß doch, wie
dec Verf. selbst sagt, sehr nöthig und gemeinnü-
tzig zur Beförderung des thätigen Christenthums
ist: so muß ein rechtschaffner Prediger sich an der
Unverständigen Murren nicht kehren. Seine wei-
sen Zuhörer werden ihm danken. Und will er
nicht ganz eigentlich über Materien dieser Art pre-
digen: so wird er doch öfters Gelegenheit finden,
sie in seine Vorträge einZuflechten, und in Verbin-
dung mit andern evangelischen und moralischen
Wahrheiten recht angelegentltch vorzukragcn. Ge-
rade so muß es ein vorsichtiger Prediger mit den
Pro-
 
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