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Allgemeine theologische Bibliothek — 9.1778

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https://doi.org/10.11588/diglit.22494#0332
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Z22

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er verschiedene gezwungene Erklärungen annimmt,
und durch euuge Varianten, die ganz von den
allen Uebcrsetzungen abgehen, und deswegen nicht
so jchlechthin können gebrlliget werden, sich hat
verleiten lassen, auf eine neue Art die vom Da-
niel besimume Zeit auszurechnen. Den meisten
Schein har noch dasjenige, was er bey dem Insten
Vers anmerkt, daß nemlrch derselbe nicht von der
zukünftigen, sondern der vergangenen Zeit, und
zwar von den 72 Jahren des Aufenthalts der
Juden in Babylonien, welcher viel zur Besserung
derselben beytrug, zu verstehen sey. Die Über-
setzung dieser Weissagung, welche er S. 80 giebt,
enthalt in der Kürze das Resultat seiner Unter-
suchungen, die er darüber angestellr hat, und ist
folgende:
V. 24. "Siebenzig, siebenzig Jahre der Ruhe
(oder der Verwüstung) sind über dein Volk und
über deine heilige Stadt ergangen, um den Auf,
rühr zu hemmen, und den Sünden ein Ende zu
machen, und die Gerechtigkeit der allen Zeiten
wieder hervorzubringen, und zu versiegeln (d. i.zu
beglaubigen) das göttliche Orakel und den Pro-
pheten, und um zu salben (d. i. von neuem zu hei-
ligen die allerheiligsten Dinge."
V. 2s. " Und du wirst erkennen und verste-
hen, daß von der Zeit an, da ein Edikt ergangen
ist
 
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