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Allgemeine theologische Bibliothek — 9.1778

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https://doi.org/10.11588/diglit.22494#0357
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347

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sichtig, urtheilen eben so voreilig, lassen eben so
viel Neigung zur Eitelkeit blicken, als der Recht-
schaffcne, dessen Umgang wir lieben."
Wir geben gern zu, daß ganz genaue Freunde,
besonders wenn sie von feurigen, alles schnell auf-
fassenden Temperament waren, bey ganz vertrau-
lichem Umgänge, einer sich nach dem andern rich-
ten, und vielleicht auch gewisse, doch unschuldige
Gewohnheiten annehmen wird. Doch glauben
wir, verhalte es sich bey Fehlern ganz anders,
wenn nemlich die Freundschaft auf eine vernünftige
Wahl gegründet ist, und, was das vornehmste bey
dec Freundschaft seyn muß, auf vernünftigen
Umgang beruhet. Da wird sich nun ein wahrer
Freund so wenig die Fehler des andern angewöh-
nen, daß er vielmehr ihm alle mögliche Vorstel-
lung machen wird, sie abzulegen. Freundschaft
erfodert die gemeinschaftliche gegenseitige Beleh-
rung als eine der Hauptpflichten. Die werden
sich wahre, tugendhafte Freunde nicht versagen.
Nicht einmal in der Ehe finde! sich dieser Fall, da
es doch hier weit eher und leichter möglich wäre,
als bey der Freundschaft, als welche schlechter-
dings aufAehnlichkeit rechtschaffener Gesinnungen
gegeneinander beruhet. Rec. kennt einen Freund,
der viele Jahre mit einem andern Umgang gepflo-
gen hat, ohne sich dessen auffahrende Hiße und
schnellen
 
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