Z§6 Kürzere Anzeigen
und also seine eigenthünrlichen Säße von der
Rechtfertigung den Seelen der Menschen sehr
schädlich ausgefallen wären." Der Hr. D. bat
darum diese seine Verantwortung deutsch her-
ausgegeben, damit auch solche Leser, die nicht ge-
lehrte Kenner der Theologie, aber doch sonst zu
eigenem aufgeklärten Nachdenken über biblische
Redensarten und deren Zusammenhang mit der
seligmachcnden Lehre aufgelegt sind, im Stande
seyn möchten, von den Sachen, worüber hier
gestritten wird, zu urtheilen. Der Hr. D. Sei-
ler wollte gegen den Hrn. D. DanoviuS erstlich
beweisen, daß ein jeder wirklich Gläubiger auch
wirklich gerechtfertiget sey, zweytens darkhun,
daß desselben Verwerfung dieses SaßcS dctt
Seelen der Menschen nachtheilig sey, und drit-
tens die für seine Meinung von ihm angeführ-
ten Beweise entkräften, wodurch denn auch klar
werden sollte, daß, und was für ein eigentlicher
Unterschied zwischen Rechtfertigung und Vor-
herbestimmung zur Seligkeit sey. Hr. D. hat
sich auf eine solche Art verthcidiget, daß man ge-
stehen muß, seine Meinung in Ansehung der
hier bestrittenen Sachen könne sehr wohl mit
demjenigen, was die heil. Schrift von der Recht-
fertigung lehret, bestehen, und daß man sie,
wenn man nicht eine doppelte, oder gar vielfache
Recht-
und also seine eigenthünrlichen Säße von der
Rechtfertigung den Seelen der Menschen sehr
schädlich ausgefallen wären." Der Hr. D. bat
darum diese seine Verantwortung deutsch her-
ausgegeben, damit auch solche Leser, die nicht ge-
lehrte Kenner der Theologie, aber doch sonst zu
eigenem aufgeklärten Nachdenken über biblische
Redensarten und deren Zusammenhang mit der
seligmachcnden Lehre aufgelegt sind, im Stande
seyn möchten, von den Sachen, worüber hier
gestritten wird, zu urtheilen. Der Hr. D. Sei-
ler wollte gegen den Hrn. D. DanoviuS erstlich
beweisen, daß ein jeder wirklich Gläubiger auch
wirklich gerechtfertiget sey, zweytens darkhun,
daß desselben Verwerfung dieses SaßcS dctt
Seelen der Menschen nachtheilig sey, und drit-
tens die für seine Meinung von ihm angeführ-
ten Beweise entkräften, wodurch denn auch klar
werden sollte, daß, und was für ein eigentlicher
Unterschied zwischen Rechtfertigung und Vor-
herbestimmung zur Seligkeit sey. Hr. D. hat
sich auf eine solche Art verthcidiget, daß man ge-
stehen muß, seine Meinung in Ansehung der
hier bestrittenen Sachen könne sehr wohl mit
demjenigen, was die heil. Schrift von der Recht-
fertigung lehret, bestehen, und daß man sie,
wenn man nicht eine doppelte, oder gar vielfache
Recht-