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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 15.1890

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Wilhelm, Adolf: Inschriften aus Thessalien
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https://doi.org/10.11588/diglit.29171#0300

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290

INSCHRIFTEN AUS THESSALIEN

auf ihr Ansuchen aus Kleitor gesendet worden waren und
durch ihren Schiedsspruch die glückliche Beilegung der unter
den Bundesstädten herrschenden Streitigkeiten bewirkt hatten.
Als Zeit dieser Inschrift haben v. Wilamowitz und Sonne
richtig die Jahre zwischen 194 und 146 v. Chr., also die Epoche
bestimmt, in welche, wie sich später herausstellte, auch die übri-
gen Magneteninschriften und mit ihnen der Beschluss zu Ehren
des Demetrios gehört. Ist es somit gesichert dass die Beschlüsse
der Magneten und der Bürger von Demetrias zu Ehren der
Richter aus Kleitor und der Beschluss zu Ehren des Deme-
trios ungefähr gleichzeitig sind, so ist es nicht zu gewagt an-
zunehmen , dass in denselben von der nämlichen Angele-
genheit die Rede ist. Wird Demetrios das Verdienst durch
Einbringung eines Psephisma die Beendigung der langwie-
rigen Streitigkeiten und die Wiederherstellung der Ordnung
und Eintracht herbeigeführt zu haben zugeschrieben, so mag
er entweder sonst irgendwie geschickt in den ganzen Han-
del eingegriffen oder aber geradezu dessen Verweisung an
Richter aus der Fremde veranlasst haben, die sich wie wir
wissen ihrer Aufgabe sodann mit Erfolg und zur Zufrie-
denheit der Beteiligten entledigten. Sei dem wie immer,
zu bedauern ist, dass der die Datirung enthaltende Teil der
Demetriosinschrift nicht auf uns gekommen und auf dem
Milcbhöfer’schen Steine von den Namen der Bundesbeamten
und einiger Bürger aus Demetrias so wenig erhalten ist, dass
von dieser Seite her ein Anhalt für die genauere zeitliche Be-
stimmung der Beschlüsse nicht gewonnen werden kann. Ihre
nahe Beziehung zu einander wird gleichwohl nicht in Zwei-
fel zu ziehen sein.

Die Inschriften der linken und rechten Schmalseite des
Steines gelangen unten mit den übrigen Freilassungsurkunden
vereint zur Mitteilung.

2. An zweiter Stelle mag das oben erwähnte, bisher über-
sehene Psephisma Platz linden. Es ist dies die von Ussing (Grie-
chische Reisen und Studien S. 95) im Jahre 1846 auf dem
 
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