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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 2.1878

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Dilthey, Karl: Drei Votivhände aus Bronze
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https://doi.org/10.11588/diglit.9392#0056
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48

wiss der Blitz nur als prophylaktisches Emblem zu verstehen.
Ueberhaupt aber dürfte für die Gattung der apotropaeischen Zeichen
im Ganzen und Grossen der Gesichtspunkt festzuhalten sein, dass
es von Haus aus heilige Bilder gewesen sind, die den Träger,
mochte er ein Mensch oder ein Ding sein, indem sie ihn heiligten,
beschützten.

Als Apotropaeen, ohne Beziehung auf eine bestimmte Gott-
heit, fasste Jahn nur Schlange, Eidechse, Schildkröte, Frosch, Phal-
lus, Muschel. Und auf diese sicherlich findet in vollem Masse Use-
ners Bedenken Anwendung: ist die Hand die des Gelobenden, so
könnte eine angemessene Ideenverbindung zwischen ihr und dem
apotropaeischen Apparat kaum aufgefunden werden. Daher ver-
muthete er, dass Jahns Auffassung zu verlassen sei und der Auf-
schluss über die wirkliche Bedeutung des Gestus der Votivhände
gegeben werde in einer Stelle der Briefe des Augustin, die dreier
Statuen auf dem Forum von Madaura Erwähnung thut: die eine
stellte einen nackten, die andere einen gewappneten Mars vor, bei-
den gegenüber stand die Bildsäule eines Mannes, der die den Bür-
gern bedrohliche Gewalt des Kriegsgottes im Schach hielt: porrectis
tribus digitis9). Dass Augustin die Haltung der Finger an jener
Statue (eines Redners?) richtig gedeutet habe, ist nicht wahrschein-
lich; es wird der bekannte discursive oder demonstrirende Gestus
gewesen sein, der namentlich in späteren Kunstdarstellungen, wie
den Miniaturen zu Terenz, Virgil, Homer und auf altchristlichen
Sarkophagen mit ermüdender Einförmigkeit wiederkehrt, aber auch
schon auf Vasenbildern selbst älteren Stiles vorkommt9). Augustin
folgte in seiner Auslegung sicherlich der populären Auffassung,

8) „quorum daemonium infestissimum civibus porrectis tribus digitis contra col-
locata statua humana comprimeretu. Vgl. ep. 44 in Reinharts Ausg. d. Briefe des
Augustin, S. 21 in der Gesammtausgabe der Benediktiner. Eine sehr geeignete
Illustration zn dieser Stelle bietet die von Conze röm. Bildw. in Oesterreich III
Taf. XI veröffentlichte Statue eines römischen Befehlshabers barbarischer Nationalität
in Cilli. Indem er die Handfläche der erhobenen R. nach aussen kehrt, streckt er
deren drei erste Finger aus und biegt die zwei letzten ein; es ist begreiflich, wenn
die lokalen Erklärer diesen Gestus der adlocutio für den des Schwörenden nahmen,
vgl. Conze a. a. O. 7.

9) Vgl. Apul. met. II 21 suherectusque in forum porriqit dexteram et ad instar
oratorum conformat articulum duobusque infimis conclusis digitis ceteros
eminus porrigit et infesto pollice clementer subridens infit Teh/phron. Ich wage
nicht, aus dieser Stelle zu schliessen, dass der infestus pollex (vgl. Echtermeyer
Namen und symbolische Bedeutung der Finger S. 5 ff.) eben jene gesammte Finger-
haltung im Sinn der averruncatio bezeichne.
 
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