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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 2.1878

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Hirschfeld, Otto: Ausgrabungen in Carnuntum, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.9392#0191
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179

doppelten Tracht kommen sichere Exemplare dieser oft wiederholten
und gewöhnlich als Bonus Eventus bezeichneten Knabenfigur vor,
vergl. Mon. ined. d. inst. III 16, 3.

3. Der untere Rest einer statuarischen Gruppe, ver-
muthlich Venus und Amor, jetzt 033 hoch sammt der 0*11 hohen
Basis. Erhalten sind nur die Beine einer stehenden weiblichen
Figur bis zum Beginn der Wade mit herabfallendem Gewand; an
dem rechten Standbein ist über dem Knöchel ein Ring bemerkbar.
Links vom Beschauer sind auf einer kleinen besonderen Basis noch
schwache Reste der Füsse von einer stehenden Kinderfigur vor-
handen.

Marmor ist ein in Carnuntum nicht allzuhäufig verwandtes
kostbares Material; auch ist die an sich freilich nicht besonders
erhebliche Arbeit so viel besser als bei der grossen Mehrzahl der
gewönnlichen Fundstücke, dass man diese Sculpturen wohl mit Recht
in die ältere Zeit des Lagers setzen darf." —

Wenn es auch vor der hoffentlich bald erfolgenden Ausgrabung
der anstossenden Anlagen verfrüht sein würde, dem aufgedeckten
Räume eine definitive Benennung zu geben, so scheint mir doch nach
dem bis jetzt ermittelten Thatbestand genügender Anhalt gegeben
zu sein, um eine Vermuthung über die Bestimmung desselben aus-
zusprechen. Die für den begrenzten Umfang eines Lagers ansehn-
liche Grösse des Raumes, der gegenüber dem vermuthlichen Ein-
gange in situ befindliche altarförmige Stein, die vor demselben ge-
fundenen drei Götterstatuen weisen darauf hin, dass diese Räumlich-
keit nicht für privaten, sondern sacralen Gebrauch bestimmt gewesen
sei. Ein geweihter Ort, in dem sich, wie zahlreiche Zeugnisse be-
weisen2), die Feldzeichen und der Adler der Legion, ein Standbild
des Kaisers und die Altäre der im Lager verehrten Götter3) aufge-
stellt waren, hat sicher in keinem römischen Lager fehlen dürfen.
Dass die zum Vorschein gekommenen Götterbilder klein und un-
ansehnlich sind, dürfte gegen die Annahme, dass wir uns hier in
dem carnuntinischen Lagerheiligthum befinden, bei der bescheidenen

4) Vgl. Mommsen St. R. II4 S. 788 Anm. 3 und die dort angeführten Stellen.

3) Tacitus Ann. I, 39: neque aliud periclitanti subsidium quam castra primae
legionis. lllic signa et aquilam amplexus religione sese tutabatur, ac ni aquilifer
Calpurnius vim extremam arcuisset, legatus populi Romani Romanis in castris san-
guine suo altaria de um commacidavisset. Offenbar hatte sich Plancus in das
Lagerheiligthum geflüchtet, wo sich neben den signa und dem Legionsadler die
Götteraltäre, vermuthlich mit den Statuen der Götter befanden.
 
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