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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 10.1886

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Gomperz, Theodor: Zu attischen Grab-Epigrammen
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https://doi.org/10.11588/diglit.12271#0052
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"OXßiov, euYipujv dvofaov kcxXöv euieKvov dtfOXöv,
tu)ußo<; ob' €u6dv[axov kputttei 'Apicrtoßiov.

Dieser Herstellung liegt die Erwägung zu Grunde, dass das nach-
drücklich vorangestellte ö'Xßioc; (das höchste Glücks-Prädicat, über
welches die griechische Sprache verfügt) eine Gesammt-Bezeichnung
ist, deren Inhalt sich aus mehreren Elementen zusammensetzt, die
wie mit häufender Hast angereihten Adjective aber (hierin anders als
in n. 67) eine vollständige Aufzählung der Glückseligkeits-Elemente
erwarten lassen. Es empfahl sich daher der Versuch, in dem Rest
des Verses die übrigen Glücks-Erfordernisse aus griechischer Lebens-
auffassung uüd Güterschätzung heraus zu suchen und zu finden. Nun
vergleiche man hiermit Solon's Darlegung bei Herodot (I, 32), wie
ich dieselbe, Herodot. Stud. I, 26—28, zu berichtigen und zu er-
läutern versucht habe: xauxa be f| euTuxui oi direpÜKer dirnpöc; eanv
dvoucroc; diTa0n.c; kcckujv, eurraic; eueibn.c; • ei be irpöc; toutoiotv exi
TeXeuTficrei töv ßiov eu, ouxoc; exen/oc; töv crü £n.Teei<;, öXßtoc; KeKXfjcrOai
ahoc, ecruv. Man beachte wohl, dass das glückliche Lebensende
beidemale nicht nur wie natürlich den Schluss der Reihe bildet, son-
dern auch von den übrigen Elementen der Glückseligkeit scharf
gesondert, gleichsam als ihr krönender Gipfel mit Nachdruck her-
vorgehoben wird; desgleichen dass auch der Beginn der Aufzählung
hier und dort, wenn nicht den Worten, so doch der Sache nach
der gleiche ist. Denn der euyripujc;, zumal wenn er vom dvocro«;
unterschieden wird, ist ja eben derjenige, der bis ins Greisenalter
von Gebrechen jeder Art verschont bleibt, der sich cim Vollbesitz
seiner Gliedmassen und im Vollgenuss seiner geistigen und leib-
lichen Fähigkeiten3 befindet, d. h. wer dirnpoc; (= öXÖKXripoc;) ist bis
ans Ende. So darf denn, gleichwie meiner Auslegung der hero-
doteischen Stelle (soweit diese einer Auslegung bedarf) aus dem
Epigramm eine erwünschte Bekräftigung erwächst, so auch die Er-
gänzung des letzteren als durch die erstere im Wesentlichen ge-
sichert gelten — bis auf den Eigennamen, der selbstverständlich
nur eine unter mehreren Möglichkeiten darstellt, aber freilich eine
solche, die, wenn sie zufällig Wirklichkeit war, zur Abfassung des
Gedichtchens den entscheidenden Anstoss zu geben geeignet war,
auf Grund der Erwägung: der Verstorbene trug seinen Namen mit
Recht.

Wien, im April 1886

TH. GOMPERZ
 
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