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ineier trotz alles (Eifers keine Übertretung dieses neuesten Gesetzes kon-
statiren. Am Samstag Zlbend vor Martini jedoch lachte ihm plötzlich das
Glück. Da betrat er nämlich in der sonst völlig öden Strohgasse mit einem
Mal drei schöne Gänse, die ihn mit Schnattern, Flügelschlag und Schwanz-
wedeln empfingen.
„Schau, schau", sagte er wohlgefällig schmunzelnd „und was für fette
Bröckerlnl" Dann verhaftete er sofort die Rechtsverletzer und trieb sie
triumphirend in den für ihre Ausnahme verordnungsgemäß bestimmten
Schweinestall der Frau Bürgermeisterin.
Hieraus ging er stolz und froh über den gelungenen Fang nach Hause,
um sich das Abendbrod schmecken zu lassen, während ihm aber seine Frau
dies austrug, seufzte sie mit bedrücktem Herzen: „y weiß gar net, was dös
is — meine Gänf san no' net daheim!"
„wa—as, Alte?" rief er streng. „Gänf net daheim? Rennst Du
das verbot nicht?"
„Ja, ja", entgegnete sie, „aber sie san mir halt auskommenl"
„Gho!" sagte er überlegen. „Solche Ausreden kennt man schon!
werden aber nicht respektirt! G'rad' Hab' ich drei Gänf in der Stroh-
gassen arretirt und zuin Bürgermeister 'bracht!"
„Jesses, Michel!" schrie seine Frau mit plötzlichem Verständniß aus.
„Dös waren die unser'n!"
Das Messer entsank seiner Hand. Er seufzte tief aus. Ade, Martini-
braten I Dann murmelte er:
er Magistrat des freundlichen Landstädt-
chens Giebelbachhausen war nach Kräften
bestrebt, die Bräuche und Sitten seiner
Mitbürger thunlichst zu veredeln. So beschloß
man eines Tages denn auch, die Straßen von
dem durchaus nicht mehr zeitgemäßen Berum-
laufen des Federvieh's zu befreien, und schon
am nächsten Morgen ging Brillenmeier, der
etwas kurzsichtige, sonst aber bürger- und bier-
sreundlich gesinnte Grtspolizist, mit wichtiger
Amtsmiene durch das Städtchen, das verbot
ausschellend, betreffend das Umherlausenlasten
des Federviehes, sintemalen solches ansonst kon-
fiseirt und zu Gunsten der Armenkasse an den
Meistbietenden versteigert würde.
Aber mehrere Tage lang konnte Brillen-
ineier trotz alles (Eifers keine Übertretung dieses neuesten Gesetzes kon-
statiren. Am Samstag Zlbend vor Martini jedoch lachte ihm plötzlich das
Glück. Da betrat er nämlich in der sonst völlig öden Strohgasse mit einem
Mal drei schöne Gänse, die ihn mit Schnattern, Flügelschlag und Schwanz-
wedeln empfingen.
„Schau, schau", sagte er wohlgefällig schmunzelnd „und was für fette
Bröckerlnl" Dann verhaftete er sofort die Rechtsverletzer und trieb sie
triumphirend in den für ihre Ausnahme verordnungsgemäß bestimmten
Schweinestall der Frau Bürgermeisterin.
Hieraus ging er stolz und froh über den gelungenen Fang nach Hause,
um sich das Abendbrod schmecken zu lassen, während ihm aber seine Frau
dies austrug, seufzte sie mit bedrücktem Herzen: „y weiß gar net, was dös
is — meine Gänf san no' net daheim!"
„wa—as, Alte?" rief er streng. „Gänf net daheim? Rennst Du
das verbot nicht?"
„Ja, ja", entgegnete sie, „aber sie san mir halt auskommenl"
„Gho!" sagte er überlegen. „Solche Ausreden kennt man schon!
werden aber nicht respektirt! G'rad' Hab' ich drei Gänf in der Stroh-
gassen arretirt und zuin Bürgermeister 'bracht!"
„Jesses, Michel!" schrie seine Frau mit plötzlichem Verständniß aus.
„Dös waren die unser'n!"
Das Messer entsank seiner Hand. Er seufzte tief aus. Ade, Martini-
braten I Dann murmelte er:
er Magistrat des freundlichen Landstädt-
chens Giebelbachhausen war nach Kräften
bestrebt, die Bräuche und Sitten seiner
Mitbürger thunlichst zu veredeln. So beschloß
man eines Tages denn auch, die Straßen von
dem durchaus nicht mehr zeitgemäßen Berum-
laufen des Federvieh's zu befreien, und schon
am nächsten Morgen ging Brillenmeier, der
etwas kurzsichtige, sonst aber bürger- und bier-
sreundlich gesinnte Grtspolizist, mit wichtiger
Amtsmiene durch das Städtchen, das verbot
ausschellend, betreffend das Umherlausenlasten
des Federviehes, sintemalen solches ansonst kon-
fiseirt und zu Gunsten der Armenkasse an den
Meistbietenden versteigert würde.
Aber mehrere Tage lang konnte Brillen-
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Im Diensteifer"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsdatum
um 1901
Entstehungsdatum (normiert)
1896 - 1906
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 115.1901, Nr. 2924, S. 77
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg