-'©/ts' Gcmütli ch. 'SK®'’
Treppe hinauf. Jetzt kratzt er an einer Türe und steht im nächsten
Augenblick mit Hellem Standlaut vor Thaddäus pitzelbacher.
Dem fällt vor Entsetzen die pfeife aus dem Mund, als er
die nachstürmende Polizeimacht sieht und die fürchterliche Anschul-
digung vernimmt, die ihm Lux zugezogen. —
. .. Er braucht ein paar Wochen, bis er sein Alibi und seine
sleckenreine Unschuld nachgewiesen und sich unter Aufregung,
Arger und Schererei aller Art von dein gräßlichen Argwohn ge-
reinigt hat.
Dem Polizeihund jedoch weicht der gute Thaddäus seitdem
schon aus fünfzig Meter Entfernung aus, wie wenn er wirklich
ein schlechtes Gewissen hätte.
Voreilig.
Sommerfrischler (zum andern): „Schimpfen S'
doch nicht fo über den Kaffee! . . Wissen Sie denn, ob
überhaupt Kaffee d'rin ist?"
„. . Sie schrieben mir doch auf meine Anfrage, man könne
hier auch die Jagd ausüben. Nun höre ich aber, daß sie in
festen Händen und für Fremde nicht zugänglich ist." — „Ja
- erwischen dürfen Sie sich freilich net lass'n!"
Farale Anhänglichkeit.
-m—
Privatier Thaddäus pitzelbacher ist ein großer Tierfreund.
Wo er ein Pferd stehen sieht, hat er ein Stück Zucker
dafür. Jedem Spatzen wirft er Brotkrumen hin — und seitdem
ein Polizeihund im Städtchen ist, geht er niemals an ihm vorbei,
ohne ihm einige Wursthäute oder Bratenreste zu spendieren, die
von dem Ariminalschnauz stets dienstfreundlichst entgegengenommen
werden.
Da kommt eines Tages in dem sonst so friedlichen Städtchen
ein schweres verbrechen vor, wie man es seit Urväterzeiten nicht
erlebt hat — ein regelrechter Raubmord. Alles ist außer Rand
und Baud, die Polizei in fieberhafter Tätigkeit. Doch fehlt jede
Spur. „Ja, meine perren," meint da der Bürgermeister vor den
versammelten Beamten, „wozu haben wir denn einen Polizeihund,
wenn nicht hiefür? Sofort soll er an den Tatort geführt und
dann losgelassen werden! Bei der ausgezeichneten Witterung
dieses Tieres findet es den Täter vielleicht, ehe wir's glauben!"
So geschieht's. kur schnuppert am Tatort eine Weile enisig
herum. Dann, als ihm die Türe geöffnet wird, stürmt er davon
— die unteren Polizeiorgane mit größter lfast hinter ihm her,
die höheren Beamten in aller nach ihren Verhältnissen möglichen
Eile am Schluß. Der Sund aber rennt mit einer Sicherheit weiter,
die erstaunlich ist — durch Gassen, Plätzchen, Winkel und Gäßchen,
endlich über einen Vorgarten, dann in ein kjaus und dort eine
„. . . Nein, nein, Herr Oberförster, ich falle nicht mehr
darauf 'rein! Sie haben mir kürzlich auch 'was weisgemacht,
und: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht"!" — „Mir
aber dürfen S' glauben, Fränl'n — ich lüg' ja öfter!"
Treppe hinauf. Jetzt kratzt er an einer Türe und steht im nächsten
Augenblick mit Hellem Standlaut vor Thaddäus pitzelbacher.
Dem fällt vor Entsetzen die pfeife aus dem Mund, als er
die nachstürmende Polizeimacht sieht und die fürchterliche Anschul-
digung vernimmt, die ihm Lux zugezogen. —
. .. Er braucht ein paar Wochen, bis er sein Alibi und seine
sleckenreine Unschuld nachgewiesen und sich unter Aufregung,
Arger und Schererei aller Art von dein gräßlichen Argwohn ge-
reinigt hat.
Dem Polizeihund jedoch weicht der gute Thaddäus seitdem
schon aus fünfzig Meter Entfernung aus, wie wenn er wirklich
ein schlechtes Gewissen hätte.
Voreilig.
Sommerfrischler (zum andern): „Schimpfen S'
doch nicht fo über den Kaffee! . . Wissen Sie denn, ob
überhaupt Kaffee d'rin ist?"
„. . Sie schrieben mir doch auf meine Anfrage, man könne
hier auch die Jagd ausüben. Nun höre ich aber, daß sie in
festen Händen und für Fremde nicht zugänglich ist." — „Ja
- erwischen dürfen Sie sich freilich net lass'n!"
Farale Anhänglichkeit.
-m—
Privatier Thaddäus pitzelbacher ist ein großer Tierfreund.
Wo er ein Pferd stehen sieht, hat er ein Stück Zucker
dafür. Jedem Spatzen wirft er Brotkrumen hin — und seitdem
ein Polizeihund im Städtchen ist, geht er niemals an ihm vorbei,
ohne ihm einige Wursthäute oder Bratenreste zu spendieren, die
von dem Ariminalschnauz stets dienstfreundlichst entgegengenommen
werden.
Da kommt eines Tages in dem sonst so friedlichen Städtchen
ein schweres verbrechen vor, wie man es seit Urväterzeiten nicht
erlebt hat — ein regelrechter Raubmord. Alles ist außer Rand
und Baud, die Polizei in fieberhafter Tätigkeit. Doch fehlt jede
Spur. „Ja, meine perren," meint da der Bürgermeister vor den
versammelten Beamten, „wozu haben wir denn einen Polizeihund,
wenn nicht hiefür? Sofort soll er an den Tatort geführt und
dann losgelassen werden! Bei der ausgezeichneten Witterung
dieses Tieres findet es den Täter vielleicht, ehe wir's glauben!"
So geschieht's. kur schnuppert am Tatort eine Weile enisig
herum. Dann, als ihm die Türe geöffnet wird, stürmt er davon
— die unteren Polizeiorgane mit größter lfast hinter ihm her,
die höheren Beamten in aller nach ihren Verhältnissen möglichen
Eile am Schluß. Der Sund aber rennt mit einer Sicherheit weiter,
die erstaunlich ist — durch Gassen, Plätzchen, Winkel und Gäßchen,
endlich über einen Vorgarten, dann in ein kjaus und dort eine
„. . . Nein, nein, Herr Oberförster, ich falle nicht mehr
darauf 'rein! Sie haben mir kürzlich auch 'was weisgemacht,
und: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht"!" — „Mir
aber dürfen S' glauben, Fränl'n — ich lüg' ja öfter!"
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Gemütlich" "Logisch"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsdatum (normiert)
1911 - 1911
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 135.1911, Nr. 3447, S. 84
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg