Wenn ....
(Ost-Allgäuer Mundart)
Wenn aller Haß im Oberland
Tat’ schmelza mie der Sclineea.
Dös gab’ im Hui1 im Unterland
De’ allergröesdita Seea.
Und brennatat die Lugena2
All’ mie das höllisch Fair,
Nauh8 märet d Wasa4 und äs
Bi üs gar numma tuirJ’ /Holz
Undmemba8 nu ’oin Pfennig gab'
Für ’s Duftet leere Spruch’,
Koi’Arme1 märet meah im Land,
Und alle Beattier rieh8/
K. D. i.
’.s brennrote Göscherl
Geh' halt ’ dei brennrots Göscherl her,
es tuat ’s ja niemand sehg’ti.
1 macht da nur an oanzigs Idoans.
kloaminzigs Busserl gehn.
Die rot’n Bleamln clrübn im Feld,
die leuchten grad so schön :
Dielleicht daß bald der Wind oermeht. —
mer meiß, ob ’s morg'n no steh n.
Wer meiß, ob morg 'n dei Göscherl is
net dennat scho verblaßt,
dann hätt’ ma ebba do mir zmoa
die schönste Zeit Derpaßt.
A. Tauber
1 im Nu. 2 die Lügen. 3 nachher, dann. 4 der Torf. 5 Bei uns gar nicht mehr teuer. 6 wenn man. 7 keine Armen. 8 reich.
D' Neugier'
Was fragt a Bua net heuntzutag
Sei Deandl allsz’summ aus ?
Sag, hast d’ a Geld, sag bringst d’ aa
A Schmieger mit ins Haus ? /net
Kannst d' kocha. mas mei Leibspeis is.
Und tuast d nia zorni mer’n?
Wann 's guat geht, fragt ’r aa rämol:
Hast d' mi a mengt gern ?
Doch mill as Deandl miss’n bloß.
Wann d’ Hochzet denn soll sei’.
Na hoaßt ’s glei: Jessas, fessas na.
Die Neugier’ Don dem Wei’l
A . Kots (h
Kuriosum
In der neuen Bekleidungsordnung für Zollbeamte heißt es:
„Außer Dienst und bei feierlichen Gelegenheiten ist das Trage»
weißer Handschuhe gestattet. Es wird festgestellt, daß zur Dienst-
kleidung eine schwarze Halsbinde oder ein weißer Kragen getragen
werden kann. Beide sollen jedoch über den Rockkragen ringsberum
nicht mehr als strohhalmbreit hinausragen. - Für Wafferzollbe-
amte: Zum Anzug wird weiße Wäsche, steifer Kragen mit scharf um-
gelegten Ecken und querliegende schwarze Halsbinde getragen, lange
schwarze Halsbinde ist gestattet. An Stelle der weißen Wäsche ist
den Beamten der Gruppen 3 und 4 im Dienst das Tragen eines trikot-
artigen Hemdes aus blauer Wolle, am Hals geschloffen, gestattet".
Das ist eine ganz mangelhafte Verordnung. Wir vermiffen be-
sonders die Vorschriften über den geistigen Habitus der Staats-
diener. Hier sollte betont werden, daß zwar jeder Beamte einen eignen
Kopf haben kann, wenn er ohne einen solche» nicht glaubt auskommen
zu können, daß besagter Kopf aber immer mindestens strohbalmbreit
hinter dem des Vorgesetzten Zurückbleiben muß. —Von den Waffer-
zollbeamten der Gruppen 3 und 4 wird vorausgesetzt, daß sie das
trikotartige Hemd aus blauer Wolle, am Halse geschloffen, mir
Würde tragen. Die Beamten beider Kategorien werden erneut dar-
auf hingewiesen, daß sie sich in ihrer eigenen Haut nur außerdienstlich
wohl fühlen dürfen. 3.
Eine Widerspenstige. Bei dem Kreuzbauern erscheinen eines Tages drei Beamte der Bahnbaukommission von wegen der neuen
Lokalbahnlinie, die gerade durch die Scheune des Bauern geführt werden soll. Die Bäuerin vernimmt mit Schrecken die unwillkommene
Kunde, schimpft auf diesen Unfug, indem sie den drei Beamten erklärt: „Sell wär grob no dös rechte, do dürft i g'wifi bei jeden Zug dia
Stadeltüarn af'- und zuamacha. Da habt's mir ja grod no g'feit!"
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(Ost-Allgäuer Mundart)
Wenn aller Haß im Oberland
Tat’ schmelza mie der Sclineea.
Dös gab’ im Hui1 im Unterland
De’ allergröesdita Seea.
Und brennatat die Lugena2
All’ mie das höllisch Fair,
Nauh8 märet d Wasa4 und äs
Bi üs gar numma tuirJ’ /Holz
Undmemba8 nu ’oin Pfennig gab'
Für ’s Duftet leere Spruch’,
Koi’Arme1 märet meah im Land,
Und alle Beattier rieh8/
K. D. i.
’.s brennrote Göscherl
Geh' halt ’ dei brennrots Göscherl her,
es tuat ’s ja niemand sehg’ti.
1 macht da nur an oanzigs Idoans.
kloaminzigs Busserl gehn.
Die rot’n Bleamln clrübn im Feld,
die leuchten grad so schön :
Dielleicht daß bald der Wind oermeht. —
mer meiß, ob ’s morg'n no steh n.
Wer meiß, ob morg 'n dei Göscherl is
net dennat scho verblaßt,
dann hätt’ ma ebba do mir zmoa
die schönste Zeit Derpaßt.
A. Tauber
1 im Nu. 2 die Lügen. 3 nachher, dann. 4 der Torf. 5 Bei uns gar nicht mehr teuer. 6 wenn man. 7 keine Armen. 8 reich.
D' Neugier'
Was fragt a Bua net heuntzutag
Sei Deandl allsz’summ aus ?
Sag, hast d’ a Geld, sag bringst d’ aa
A Schmieger mit ins Haus ? /net
Kannst d' kocha. mas mei Leibspeis is.
Und tuast d nia zorni mer’n?
Wann 's guat geht, fragt ’r aa rämol:
Hast d' mi a mengt gern ?
Doch mill as Deandl miss’n bloß.
Wann d’ Hochzet denn soll sei’.
Na hoaßt ’s glei: Jessas, fessas na.
Die Neugier’ Don dem Wei’l
A . Kots (h
Kuriosum
In der neuen Bekleidungsordnung für Zollbeamte heißt es:
„Außer Dienst und bei feierlichen Gelegenheiten ist das Trage»
weißer Handschuhe gestattet. Es wird festgestellt, daß zur Dienst-
kleidung eine schwarze Halsbinde oder ein weißer Kragen getragen
werden kann. Beide sollen jedoch über den Rockkragen ringsberum
nicht mehr als strohhalmbreit hinausragen. - Für Wafferzollbe-
amte: Zum Anzug wird weiße Wäsche, steifer Kragen mit scharf um-
gelegten Ecken und querliegende schwarze Halsbinde getragen, lange
schwarze Halsbinde ist gestattet. An Stelle der weißen Wäsche ist
den Beamten der Gruppen 3 und 4 im Dienst das Tragen eines trikot-
artigen Hemdes aus blauer Wolle, am Hals geschloffen, gestattet".
Das ist eine ganz mangelhafte Verordnung. Wir vermiffen be-
sonders die Vorschriften über den geistigen Habitus der Staats-
diener. Hier sollte betont werden, daß zwar jeder Beamte einen eignen
Kopf haben kann, wenn er ohne einen solche» nicht glaubt auskommen
zu können, daß besagter Kopf aber immer mindestens strohbalmbreit
hinter dem des Vorgesetzten Zurückbleiben muß. —Von den Waffer-
zollbeamten der Gruppen 3 und 4 wird vorausgesetzt, daß sie das
trikotartige Hemd aus blauer Wolle, am Halse geschloffen, mir
Würde tragen. Die Beamten beider Kategorien werden erneut dar-
auf hingewiesen, daß sie sich in ihrer eigenen Haut nur außerdienstlich
wohl fühlen dürfen. 3.
Eine Widerspenstige. Bei dem Kreuzbauern erscheinen eines Tages drei Beamte der Bahnbaukommission von wegen der neuen
Lokalbahnlinie, die gerade durch die Scheune des Bauern geführt werden soll. Die Bäuerin vernimmt mit Schrecken die unwillkommene
Kunde, schimpft auf diesen Unfug, indem sie den drei Beamten erklärt: „Sell wär grob no dös rechte, do dürft i g'wifi bei jeden Zug dia
Stadeltüarn af'- und zuamacha. Da habt's mir ja grod no g'feit!"
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Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Eine Widerspenstige"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsdatum (normiert)
1927 - 1927
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 166.1927, Nr. 4259, S. 137
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg