Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Karl-und-Faber-Kunst- und -Literaturantiquariat <München> [Hrsg.]; Karl und Faber Kunst- und Literaturantiquariat [Hrsg.]
Auktion / Karl & Faber, München: Bibliographie und Kunstgeschichte, Handschriften, alte Drucke, Geographie und Kulturgeschichte, Naturwissenschaften und Medizin, deutsche und ausländische Literatur (dabei eine Cervantes- und eine Robinson-Slg.), illustrierte Bücher 18./19. Jahrhundert (dabei eine Kinderbücher-Slg.), Bilder, Graphik, Handzeichnungen (dabei eine Jagd-Slg.): Versteigerung 20. Mai 1941, 21. Mai 1941 — München, Nr. 20.1941

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.5767#0006
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen sofortige bare Bezahlung.
Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert.

Bei Verzögerung der Zahlung hattet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden,
insbesondere für Zins- und Währungsverlust.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung
des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer
kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kauf-
gegenstand auf Kosten des Erstehers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem
Fall haftet der Käufer für den Ausfall.

Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vor-
liegt, zurückziehen.

Gesteigert wird um mindestens 1.— RM., von 100.— RM. aufwärts um mindestens 5.— RM.,
von 500.— RM. aufwärts um mindestens 10.— RM., über 1000.— RM. um mindestens
50.— RM.

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ubergebot ab-
gegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem
Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei
Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Ver-
steigerung nochmals ausgeboten.

Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 15% zu entrichten.

Der Zuschlag verpflichtet zur Annahme. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr
für etwaige Verluste, Beschädigungen oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf
den Ersteher über. Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in
keiner Weise übernommen werden. Da der Versarid auf Kosten und Gefahr des Käufers
erfolgt, wolle die Versendungsart angegeben und eventuelle Versicherung ausdrücklich
verlangt werden.

Es ist Gelegenheit geboten, sich durch Ansichtssendungen und an den Besichtigungstagen
durch persönliche Besichtigung von dem Zustand der Stücke und der Richtigkeit der mit
großer Gewissenhaftigkeit gemachten Katalog-Beschreibungen zu überzeugen; Reklama-
tionen anwesender Käufer können daher keine Berücksichtigung finden. Reklamationen
auswärtiger Auftraggeber müssen innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Stücke erfolgen.
Infolge der Verzögerungen, denen zur Zeit der Postverkehr unterworfen ist. müssen
Ansichtssendungen auf das Notwendigste beschränkt und in allen Fällen abhängig gemacht
werden von der Zusicherung sofortiger Rücksendung nach Erhalt als Eilpaket oder Expreß-
gut. Während der Besichtigungstage werden Ansichtssendungen nur mehr in ganz beson-
deren Ausnahmefällen gemacht. Die Kosten der Ansichtssendungen gehen in jedem Fall
zu Lasten der Besteller.

Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch Zuschlag zustande gekommenen
Vertrag im eigenen Namen geltend zu machen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Verpflichtungen des Käufers ist München.

Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt,
doch sind solche Aufträge stets schriftlich festzulegen. Im eigenen Interesse des Käufers
sollen solche Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der Versfeigerung übergeben
werden. Wenn nicht ausdrücklich gegenteilig bemerkt, gelten die in solchen Kaufaufträgen
niedergelegten Limiten ausschließlich des Zuschlags von 15%. Aufträge unbekannter Kun-
den können nur dann ausgeführt werden, wenn entsprechender Scheck beiliegt oder sonst
entsprechende Deckung nachgewiesen wird.

Auskünfte über Auktionsresultate werden nur Auftraggebern erteilt.

DER VERSTEIGERER
Dr. G. Karl

Die in Klammern beigefügten Preise sind unverbindliche niedrige Schätzungen. Die Preise
im freien Handel dürften wesentlich höher liegen. Ernsthafte Interessenten werden daher
im eigenen Interesse bei Aufträgen über die Schätzungspreise gehen müssen.
Die unterste Grenze des Ausrufs und Zuschlags ist 50% der Schätzungspreise.
Aufträge, die unterhalb der Hälfte der Schätzungspreise liegen, sind daher zwecklos.
 
Annotationen