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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0098
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92

eher Mängel ein Schiff auf dem Rhein bei der Stadt Worms jederzeit auslaufen lassen
dürften. Es sollte dauernd nach allen Richtungen und ohne Belästigung oder Behinderung
kreuzen dürfen. Ihre Bitte wollten wir nicht abschlagen. Das ganze Volk unserer Ge-
treuen möge daher wissen, daß wir, wie wir auch sonst begründete Bitten unserer Ge-
treuen erfüllen, die Bitten der Mönche gewährt und in aller Form bekräftigt haben. Wir
haben daher beschlossen, vorgenanntem Abt Eigilbert und den in jenem Kloster wohnen-
den Mönchen diesen Gnadenerweis zu geben und bestimmen und befehlen hiermit, daß
weder Bischof, Abt oder Äbtissin, noch Graf, Schultheiß, Zentgraf, Toraufseher, Brücken-
verwalter oder irgendein Staatsbeamter oder anderweitiger mit Machtbefugnissen Aus-
gestatteter sich unterstehe und wage, vorgenanntem Abt Eigilbert und den Mönchen aus
dem St. Nazarius-Kloster Schwierigkeiten oder Behinderungen in den Weg zu legen. So,
wie wir es ihnen gestattet haben, mögen der genannte Abt und die ihm untergebenen
Mönche vom heutigen Tage an, wie oben erwähnt, das Recht haben, ein eigenes Schiff
auf dem Rheine nach allen Richtungen kreuzen zu lassen und den Hafen von Worms
zollfrei anlaufen zu dürfen. Möge diese Maßnahme ihren Erfordernissen in günstiger
Weise gerecht werden! Damit diese königliche Gewährung und Bekräftigung desto nach-
haltiger bestehe und auch in künftigen Zeiten von allen unseren Getreuen desto williger
geglaubt und desto eifriger befolgt werde, haben wir die Urkunde unten mit unserem
Siegel versehen lassen. Monogramm Ludwigs, des gnädigsten Königs. Ich, der Geheim-
schreiber Comeatus, habe im Auftrage des Erzkaplans Grimald gegengezeichnet. Gegeben
am 18. März (858), durch Christi Gnade im 26. (richtig: 25.) Jahre der Regierung des
Herrn Ludwig, des glorreichen Königs in Ostfranken. 6. Indiktion. Geschehen in der
Königspfalz von Franconovuort. Möge in Gottes Namen uns Glück widerfahren. Amen.

VERMERK 32

Um dieselbe Zeit hat König Ludwig einen Gütertausch mit einem gewissen Tuto,
einem vornehmen Mann, vorgenommen. Beide haben später die eingetauschten Güter
dem Lorscher Kloster geschenkt. Die königliche Tauschurkunde lautet folgendermaßen:

URKUNDE 32 (Reg. 3434)

Gütertausdi Ludwigs II. mit Tuto in Eichtersheini

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Ludwig, von Gottes Gnaden
König. Wenn wir den berechtigten Bitten unserer Getreuen williges Gehör schenken,
handeln wir nicht nur nach dem üblichen Brauche der Könige, sondern wir bestärken sie
ohne Zweifel auch in ihrer Treue und Ergebenheit in unserem Dienst. Es möge daher der
Aufmerksamkeit aller unserer Getreuen, der gegenwärtigen und der zukünftigen, nicht
entgehen, daß ein gewisser Mann, unser Getreuer namens Tuto, vor unsere Versammlung
trat und unsere Gnade anrief, es möge ihm erlaubt werden, mit uns einen Gütertausch
vorzunehmen, aus dem wir sogar noch Nutzen ziehen würden. In Anbetracht seiner
Dienste und des für uns zu erwartenden Vorteils haben wir unsere Einwilligung gegeben.
Genannter Tuto übergibt uns also aus seinem Besitztum, gelegen in der Grafschaft des
Sigard (Sighard) im Creichgowe (Kraichgau), im Dorfe Uhtretesheim (Eichtersheim westl.
Sinsheim) zwei Höfe mit Gebäuden und 46 Joch Ackerland, mit Wiesen und dem dazu-
gehörigen Grenzland, nämlich der Waldmark, von jeher sein und seiner Vorfahren Eigen-
 
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