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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0108
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VERMERK 42

Nach Babo (seit 876, gest. 29. Mai 881) wurde Waltharius (Walter) im Jahre 881
nach des Herrn Fleischwerdung als Abt berufen. Er regierte zwei Jahre (gest. 12. März
882 oder 883). Unter ihm übergab derselbe König Ludwig (der Jüngere) sein Gut auf
dem Abrinsberk (Heiligenberg bei Heidelberg) dem Hl. Nazarius auf diese Weise:

URKUNDE 42 (Reg. 3520)

Schenkung Ludwigs III. auf dem Heiligenberg

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. König Ludwig von Gottes
Gnaden. Kund und zu wissen sei allen Gläubigen der heiligen Kirche Gottes und allen
unseren Getreuen, den gegenwärtigen und zukünftigen, daß wir um der Liebe unseres
Herrn Jesu Christi willen, zum Seelenheile unseres frommen Vaters (Ludw. d. D.) und
zur Mehrung unserer Verdienste eine Schenkung machen. Wir gewähren gewisse Güter
aus unserem Besitze dem Kloster Lorsch, welches zu Ehren des Hl. Nazarius, des ver-
herrlichten Märtyrers Christi, errichtet ist, dem jetzt der ehrwürdige Abt Walther vorsteht.
WTir schenken ihm im Ladengau den Aberinesburg genannten Ort, den wir bisher unserer
geliebten Gemahlin Lütgard zugewiesen hatten, samt allem, was rechtlich und gesetzlich
dazugehört, mit Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Gebäuden, Hörigen, Weinbergen,
Feldern, Äckern, Wiesen, Weiden, Wäldern, Bauland und Brachland, stehenden und
fließenden Gewässern, aus- und einführenden Wegen, anliegenden und zugehörigen Ge-
bieten, Marksteinen, Ausgängen und Zugängen. All das haben wir dem schon genannten
Abt für das erwähnte Kloster und den dort dem Herrn dienenden Mönchen zu ewigem
Eigentum unter ihre Herrschaft gegeben. Wir haben befohlen, ihnen darüber diese könig-
liche Urkunde auszustellen, kraft welcher wir wünschen und strengstens vorschreiben,
daß sie über das alles jetzt und später und zu jeder Zeit freie Verfügungsgewalt haben
sollen und nach Gutdünken damit schalten und walten können. Dafür möge es ihnen um
so eher belieben, für uns, unsere Gattin und unsere Kinder die Barmherzigkeit des Herrn
anzurufen. Zur Bekräftigung dieser unserer königlichen Schenkungsurkunde, damit sie in
künftigen Zeiten unseren Getreuen desto glaubwürdiger erscheine und eifriger beachtet
werde, haben wir sie eigenhändig gefertigt und mit unserem Ringe siegeln lassen. Mono-
gramm Ludwigs, des erhabenen Königs. Ich, der Kanzler Arnolf, habe sie an Stelle des
Erzkaplans Lütbert überprüft und unterschrieben. Gegeben am 18. Januar, im Jahre nach
des Herrn Fleischwerdung 882. 10. Indiktion. Im 6. Jahre unseres gnädigsten Königs
Ludwig. Geschehen in der Königspfalz zu Franconofurt (Frankfurt a. M.). In Gottes
Namen möge uns Glück beschieden sein. Amen.

VERMERK 43

Zur selben Zeit übergab der gleiche König seinem Getreuen Humbold sein Gut in
Alesheim (Alsheim südl. Oppenheim a. Rh.), welches später in das Besitzrecht des Hl. Na-
zarius überging.
 
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