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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0114
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dem Abdruck unseres Siegelringes versehen lassen. Monogramm des Herrn Arnulf, des
gütigsten Königs. Ich, der Geheimschreiber Aspert, habe an Stelle des Erzkaplans Theoth-
mar gegengezeichnet. Gegeben am 12. Juni im Jahre 888 nach des Herrn Fleischwerdung,
in der 6. Indiktion, im ersten Jahre der Königsherrschaft des Arnulf, des mildesten
Königs. Gegeben und glücklich vollendet zu Franconofurt (Frankfurt a. M.) in Gottes
Namen. Amen.

URKUNDE 48 (Reg. 3529)

Arnulf schenkt dem Sigebald Güter zwischen Edigheim und Oppau

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Arnulf, König von Gottes
Gnaden. Je mehr wir über unsere Getreuen erhoben und bereichert sind, desto eher ge-
ziemt es uns, ihnen gegenüber freigebig und barmherzig zu sein. Aus diesem Grunde
mögen alle unsere Getreuen, die gegenwärtigen und die zukünftigen, zur Kenntnis neh-
men, daß ein gewisser unserer Getreuen, genannt Sigebald, auf Fürbitte unserer Getreuen
Konrad und Gagenhard unsere Majestät um die Genehmigung zu einem Gütertausch mit
uns gebeten habe. Um der Mehrung unserer ewigen Verdienste willen haben wir diesem
Ersuchen gerne zugestimmt. Unsere Getreuen erzählen uns von der Redlichkeit und Her-
zensgüte jenes (Sigebald), und wir übergeben ihm daher die Güter, die er von uns im
Tauschwege erbeten und erhalten hat, als Eigentum, während er die uns in Tausch ge-
gebenen nur zu Lehen trug. Die ihm zugewiesenen Grundstücke liegen im Ladengau, in
der Grafschaft des Liuther (Luther), zwischen den beiden Dörfern Otincheim (Edigheim
bei Frankenthal) und Hophowa (Oppau bei Ludwigshafen). Es handelt sich um 6 Huben
mit Bauernhöfen, Grenzrainen, Gebäuden, Leibeigenen, bebauten und brachliegenden
Ländereien, Äckern Wiesen, Feldern, Weiden, Teichen und Bächen, Mühlen, Fischweihern,
Weinbergen, Wegen und Stegen, ab- und zuführenden Straßen, festgestelltem und noch
festzustellendem Zubehör, beweglicher und unbeweglicher Habe, mit allem Besitz, der
nach Brauch und Herkommen zu jenen Huben gehört und mit jener Insel, die darüber
hinaus vereinzelt und abgetrennt von den anderen Gütern mitten im Altrhein liegt. Auf
Grund unseres vorliegenden königlichen Erlasses erklären wir unseren festen Willen und
ausdrücklichen Befehl, daß er (Sigebald) über dieses Besitztum die freie Verfügungsgewalt
habe. Er kann es behalten, verschenken, verkaufen, vertauschen oder sonstwie damit
machen, was er will. Keiner unserer Nachfolger soll diese unsere königliche Schenkungs-
urkunde anfechten, sondern mit Gottes Hilfe möge sie dauerhaft und unverbrüchlich be-
stehen bleiben. Und damit sie im Namen Gottes eine noch weitergehende Festigung er-
halte, haben wir sie eigenhändig unterschrieben und mit unserem Siegelring fertigen
lassen. Monogramm des Herrn Arnulf, des frömmsten Königs. Ich, der Kanzler Aspert,
habe sie an Stelle des Erzkaplans Theotmar auf ihre Richtigkeit geprüft. Gegeben am
3. Juli im 888. Jahre nach des Herrn Fleischwerdung, in der 6. Indiktion, im 1. Jahre der
Herrschaft des gütigen Königs Arnulf. Geschehen zu Franconofurt (Frankfurt a. M.), im
Namen Gottes und daher unter glücklichem Sterne. Amen.

URKUNDE 49 (Reg. 3530)

Arnulfs Schenkung an Reginbert in Oppau

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Arnulf, König von Gottes
Gnaden. Wir wünschen, daß allen Gläubigen der heiligen Kirche Gottes und allen unse-
 
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