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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0128
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haben, ihr Kloter durch die Ehrung der freien Abtwahl zu erhöhen. Diese Ehre genossen
sie schon in den Zeiten unserer Vorgänger, der Könige und Kaiser, welche, durch Gottes
Antrieb von höchstem Eifer beseelt, die heiligen Stätten mit großen Auszeichnungen
begabten. Außerdem baten sie uns, daß wir um der Ehre Gottes und ihres Heiligen willen,
auf die Fürbitte unserer geliebten Gemahlin, der Königin Kunigunde und des Erzbischofs
Heriger (von Mainz), unseres Bruders, des Markgrafen Eberhard und unseres Kaplans
Wolvin, das Lorscher Kloster unserem getreuen Abt Lüther, dem Mönch und Mitbruder
jenes Klosters, auf Lebensdauer verleihen möchten. Wir gewähren diese Bitte unter der
Bedingung, daß er das Kloster und die dort wohnenden Mönche klug und eifrig, nach
besten Kräften und unter Beachtung der Ordensregeln verwalte und beaufsichtige und
den Königsdienst, wie von alters her festgesetzt, leiste. So übergeben wir denn gemäß
ihren Bitten und mit Zustimmung der ganzen Klostergemeinschaft jene Abtei Lorsch mit
allem, was rechtlich dazugehört, dem genannten Abte Lüther auf Lebenszeit in sein un-
umschränktes Eigentum. Nach seinem Heimgang sollen die Mönche des Klosters das von
den Königen, Kaisern und auch von uns gegebene königliche Privilegium ohne Widerrede
von irgendeiner Seite unangefochten und unverletzlich innehaben. Wir haben daher diese
königliche Urkunde ausstellen lassen, die unseren Willen und Befehl erhärtet, daß der
vorbezeichnete Abt für seine Lebenstage die gesicherte Gewalt behalte. Zur Bekräftigung
dieser Urkunde haben wir sie eigenhändig unterschrieben und mit unserem Ringe siegeln
lassen. Monogramm unseres Herrn, des erhabenen Königs Konrad. Ich, der Kanzler Sale-
mon, habe sie an Stelle des Erzkaplans Piligrim gegengezeichnet. Gegeben am 7. Juni im
914. Jahre nach des Herrn Menschwerdung, in der 2. Indiktion, im 3. Jahre der Herr-
schaft des glorreichen Königs Konrad. Geschehen zu Franconofurt (Frankfurt a. M.) in
Gottes Namen und mit Gottes Segen. Amen.

VERMERK 63

Kunigunde, die Gemahlin dieses Königs, hat Gingen (an der Fils südöstl. Göppingen,
nordwestl. Geislingen — nicht zu verwechseln mit Giengen an der Brenz, östl. Geislingen,
Oberamt Heidenheim) mit allen Rechtsansprüchen durch königliche Schenkungsurkunde
dem Hl. Nazarius übergeben und befohlen, daß sie dort in der Kirche, welche Varia (die
„bunte") heißt, bestattet werde.

URKUNDE 63 (Reg. 3565)

Schenkung der Königin Kunigunde in Gingen

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Chuonradus (Konrad), durch
gnädiges Erbarmen Gottes, König. Der Beachtung aller unserer Getreuen, der gegenwär-
tigen und der zukünftigen, sei empfohlen, daß unsere geliebte und erlauchte Gemahlin
Kunigunde (aus dem Hause der Geroldinger, Nachkommin von Gerold dem Jüngere)?,
Markgraf in Bayern, gefallen 799, des Bruders der Hildegard, der vierten Gemahlin
Karls d. Gr.), zugleich mit unserer königlichen Genehmigung den ihr gehörigen Ort Gin-
gen mit allen rechtlich und gesetzlich dazugehörigen Gütern, zur Mehrung der ewigen
Wiedervergeltung und nicht weniger ihrer einstigen Bestattung wegen, dem Kloster Lorsch
als Schenkung zugewendet hat. Dieses Kloster, welches im Orte Lorsch zu Ehren des
heiligen und verehrungswürdigen Märtyrers Christi Nazarius errichtet ist, erhält die
 
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