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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0144
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und die Nachlassung aller seiner Sünden, die Seligkeit des himmlischen Lebens mit allen
Heiligen und Auserwählten von unserem unendlich barmherzigen Herrn und Gott zu
erlangen, von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen. Geschrieben durch die Hand des Geheim-
schreibers, Abteilungs- und Archiv-Leiters Stephanus der heiligen römischen Kirche, im
Monat Januar, in der 11. Indiktion. Lebet wohl! Gegeben am 30. Dezember 982 durch
die Hand des Stephanus, von Gottes Vorsehung Verwalter des heiligen apostolischen
Stuhles. Im 9. Jahre des Pontifikates unseres Herrn, des Heiligen Vaters Benedikt VII.,
im 15. Jahre der Regierung unseres Herrn Otto, des von Gott gekrönten großen und
friedenbringenden Kaisers, im Monat Januar und in der oben angegebenen 11. Indiktion.

VERMERK 81

Kaiser Otto, der zweite seines Namens, starb in Rom und wurde in der Vorhalle von
St. Peter mit hohen Ehren bestattet. Sein gleichnamiger Sohn war noch ein Knabe und
für die Leitung des Reiches noch nicht geeignet. Die Verwaltung des Staates erfolgte
daher in umsichtiger Weise durch seine hochverehrte Großmutter Adelheid und die Kai-
serin Theophania, seine Mutter. Dadurch kam es, daß der Knabe in den göttlichen und
menschlichen Wissenschaften so hervorragend ausgebildet wurde und eine Stufe von so
hoher Tüchtigkeit erklomm, daß er „das Weltwunder" genannt wurde. Er trat in die
Fußspuren seines Vaters und Großvaters und bekräftigte auf Fürbitte des Abtes Sale-
mann die Freiheit des Lorscher Klosters durch seine königliche Urkunde:

URKUNDE 81 (Reg. 3588)

Otto III. über die Unabhängigkeit des Lorscher Klosters

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Otto, durch Gottes waltende
Güte König. Wenn wir aus Liebe zu Gott den Stätten, die dem Gottesdienste geweiht
sind, und denjenigen, welche ihm dort dienen, geeignete Wohltaten erweisen, wird uns
ohne Zweifel beim Herrn der Lohn der ewigen Wiedervergeltung zuteil werden. Gut und
nützlich wird es daher sein, wenn alle unsere Getreuen, die gegenwärtigen und die zu-
künftigen, wissen, daß der ehrwürdige Abt Salemann aus dem Lorscher Kloster bei uns
vorgesprochen hat. Das Kloster ist zu Ehren der seligen Apostel Petrus und Paulus er-
richtet. Es ruht dort der Leib des heiligen Märtyrers Nazarius. Das Kloster liegt im
Oberrheingau am Flusse "Weschnitz. Der Abt wandte unsere Aufmerksamkeit auf die
Unabhängigkeits-Urkunde unseres Herrn und Vaters, des Kaisers Otto seligen Ange-
denkens, in welcher gesagt wird, daß er, unser Vater, jenes Kloster aus Liebe zu Gott und
zur ruhigen Sicherheit der dort seßhaften Mönche immer unter seinem vollen Schutz und
der Verteidigung ihrer Reichsunmittelbarkeit, frei von jeder Ungebührlichkeit einer rich-
terlichen Gewalt erhalten ließ. Zur größeren Sicherheit der Angelegenheit aber bat uns der
genannte Abt Salemann, daß wir, dem väterlichen Brauche folgend, auch unsererseits
eine ähnliche Unabhängigkeitsurkunde aus Ehrfurcht vor dem heiligen Märtyrer Naza-
rius, dessen Leib dort ruht, beifügen möchten. Dieser Bitte haben wir auf den Rat und
die Fürbitte der beiden erhabenen Kaiserinnen, nämlich unserer geliebten Großmutter
Adelheid und unserer teuersten Mutter Theophano, nicht weniger aber auch unserer
Getreuen Willigis, Erzbischof von Mainz und Hildebald, Bischof von Worms, gerne
unsere Zustimmung erteilt. Wir haben daher beschlossen, dem Kloster und den dortigen
 
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