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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0170
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164

die von alters her vorkommenden Ungebührlichkeiten seines Gesindes durch strenge
Rechtssprechung in Schranken und erließ gegen die Straffälligen den nachstehenden
Spruch:

URKUNDE 120 (Reg. 3606)

Bestimmung des Abtes Brüning gegen die Streitigkeiten seines Gesindes

Kund und zu wissen sei allen Gläubigen der Kirche Gottes, daß ich, Brüning, Lor-
scher Abt von Gottes Gnaden, die Absicht habe, die Händelsüchtigkeit unseres Gesindes
zu unterdrücken. Bis zu meinen Zeiten pflegen sich Knechte gegen ihre Mitknechte in
gegenseitigem Morde zu erheben. Ich habe daher auf den Rat meiner Vögte und meiner
ritterbürtigen Lehensträger das nachfolgende Dekret (in Anlehnung an Urkunde 95)
erlassen. Damit es auch auf unsere Nachkommen gelange, habe ich dessen Niederschrift
veranlaßt. Wenn einer vom Gesinde des Hl. Nazarius in den Hof eines Mitknechtes in
unbesonnenem Beginnen und mit bewaffneter Hand in Tötungsabsicht einbricht, oder
wenn er ihn auf der Straße, bei einer Begegnung angreift, mag nun der Angegriffene
umkommen oder entkommen, so soll dem Täter die Kopfhaut mitsamt den Haaren ab-
gezogen werden. Außerdem soll er mit einem glühenden Brenneisen auf beiden Wangen
gebrandmarkt werden. Seinen Spießgesellen geschehe das Gleiche. Wenn aber der Vogt,
durch Bestechung oder von Mitleid bewogen, diese Bestimmung umgehen wollte, so ver-
liere er meine Gnade und das Vogteiamt, bis er mir oder meinem Nachfolger mit Gut
und Geld und anderen Vermögenswerten, die zur Wiedergutmachung erforderlich sind,
Genüge geleistet hat.

VERMERK 121

Auf Brüning (1037—1043, Mai, 9.) folgte im Jahre ... (1043) nach des Herrn
Menschwerdung der ehrwürdige Vater Hogo (Hugo, 1043—1052, Mai 8.). In seiner
Person fanden göttliche Liebe, natürliches Wesen und menschliche Liebenswürdigkeit ihre
höchste Vollendung. Von vielem anderem Lobenswertem wollen wir schweigen und nur
seine hervorragende Gerechtigkeit und Beredsamkeit hervorheben, deretwegen ihm von
allen höchste Verehrung gezollt wurde. „Seine Zunge redete, wenn er unter den Fürsten
saß, Weisheit" (Ps. 37, 30; 49, 4). Mochte er auch oftmals gezwungen gewesen sein, dem
Kloster (-liegen Reidos- und Fürstentagen) fern zu bleiben, so galt doch sein Herz, sein
unermüdlicher Eifer für die Stärkung der Gottesfurcht und seine Vorsorge für die Mönche
immer dem Kloster. Wie eine Mutter ihre Kinder, so hegte er seine Untergebenen. In
Wahrheit verhielt er sich so, daß er „Vater der Mönche" nicht nur genannt wurde, son-
dern es auch tatsächlich war. Am königlichen Hofe war er sehr beliebt . . . Als Kaiser
Konrad II. (gest. 4. Juni 1039) in Speyer beigesetzt war, folgte diesem, seinem Vater,
König Heinrich III. Von diesem erhielt Llugo eine Bestätigungsurkunde der väterlichen
Schenkung der Eigenleute in Gannita (Gent östl. Nijmegen).

URKUNDE 121 (Reg. 3607)
Bestätigung Heinrichs III., die Leibeigenen in Gannita betreffend

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Heinrich, durch Gottes gnä-
dige Güte König. Wenn wir Rechte, die unserer königlichen Machtvollkommenheit über-
 
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