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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0171
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165

tragen sind, in wohlwollender Ergebenheit den Kirchen Gottes verleihen, so wird das
dem Wohlstand unseres Reiches und dem Heile unserer Seele sehr nützlich sein, wie
wir zuversichtlich glauben. Darum wisse sowohl die gegenwärtige Generation aller,
die Christo und uns getreulich anhängen, als auch der folgende Nachwuchs, daß wir
auf die Fürbitte und Empfehlung unserer (zweiten) Gemahlin Agnes (von Poitiers-
Aquitanien, vermählt seit 1043), der vielgeliebten Königin, nicht weniger auch um
des unablässigen und treuen Dienstes des Abtes Ogo (Hugo) willen, alles Anrecht an
den Hörigen jenes Hofes, der Gannita genannt wird, welches in unserer königlichen Hand
liegt, an das Lorscher Kloster abgetreten haben. Wir bestätigen hiermit diese milde
Schenkung ausdrücklich. Dieses Kloster ist zu Ehren des heiligen Märtyrers Nazarius
errichtet und jener ehrwürdige Abt ist sein Leiter. Die Schenkung erfolgt mit der Be-
stimmung, daß künftig kein Graf oder Untergraf und kein anderer Beamter über jene
Hörigen irgendeine Befehlsgewalt habe. Einen der Hörigen gerichtlich vorladen oder
von einem Banne lösen darf nur der Abt, sein Nachfolger oder einer, der von diesen
zum Vogt bestimmt wurde. Und damit unsere königliche Schenkung jederzeit uner-
schütterlich und unverbrüchlich bleibe, haben wir dieses Schriftstück abgefaßt, eigen-
händig unterschrieben und mit dem Abdruck unseres Siegels fertigen lassen. Monogramm
unseres Herrn, des unbesiegten Königs Heinrich III. Ich, der Kanzler Theoderich, habe
im Auftrage des Erzkanzlers Bardo gegengezeichnet. Gegeben am 28. August im Jahre
1046 nach des Herrn Menschwerdung, in der 14. Indiktion, im 18. Jahre nach der Wahl
unseres Herrn Heinrich III. (seit 1028; im Alter von 11 Jahren erwählter König), im
8. Jahre seiner Königsherrschaft (seit 4. Juni 1039). Geschehen in Winterbach (im Ober-
amt Schorndorf, Remstal, Württemberg). Mit Glückwunsch! Amen.

VERMERK 122

Er (Hugo) erlangte auch ein päpstliches Freiheitsprivileg für das Lorscher Kloster vom
verehrungswürdigen Papst Leo IX. (dem Heiligen, 157. Papst, 1048—1054), der ur-
sprünglich Bruno hieß und Bischof von Tull (heute Toni) gewesen war (geboren am 21.
Juni 1002 als Sohn des Grafen Hugo v. Egisheim im Elsaß).

URKUNDE 122 (Reg. 3608)

Freiheits-Privileg des Papstes Leo für das Lorscher Kloster

Leo, Bischof, Knecht der Knechte Gottes, an den im Herrn geliebten Sohn Ogo
(Hugo), den gottesfürchtigen Abt des Lorscher Klosters, und durch dich an das ehrwürdige
Kloster selbst und an deine Nachfolger auf ewiglich. Den Wünschen, die als berechtigt
anerkannt werden müssen, soll entsprochen werden. Keinesfalls darf die Macht unseres
Apostelamtes sich weigern, die fromme Ergebenheit derjenigen durch Einräumung von
Vorrechten zu belohnen, welche heilige Stätten errichteten. Die Majestät unseres geist-
lichen Sohnes, unseres Herrn Heinrich, des frommen Kaisers, hat bei uns für das Kloster
Lorsch gebeten, das bekanntlich von den irommen Kaisern Karl d. Gr., seinem Sohne
Ludwig und deren Nachfolgern gefördert wurde. Sein ordentlicher Vorsteher ist der ehr-
würdige Abt Hugo. Das Kloster ist durch den heiligen römischen und apostolischen Stuhl
auf jede Weise durch Vorrechte ausgezeichnet worden, so daß es keiner Gerichtsbarkeit
und keiner Botmäßigkeit unterstellt ist. Gerne kommen wir den frommen Wünschen
 
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