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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0180
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174

Klosters, und durch dich an das ehrwürdige Kloster selber und deine Nachfolger in Ewig-
keit. Durch göttliche Gebote und apostolische Ermahnungen werden wir angeregt, daß
wir unverdrossen und liebevoll über den Zustand aller Kirchen wachen sollen und die
fromme Ergebenheit derjenigen, welche heilige Stätten errichten oder für deren Ruhe und
Wohlergehen sorgen, mit gnädigen Gunstbezeigungen belohnen. Die Majestät unseres
geistlichen Sohnes, des Herrn und Königs Heinrich IV., hat bei uns für das Kloster gebeten,
das bekanntlich von den frommen Kaisern Karl d. Gr., seinem Sohne Ludwig und deren
Nachfolgern gegründet wurde. Sein ordentlicher Vorsteher ist der ehrwürdige Abt Odal-
ricus . . . (Das Folgende entspricht genau dem Formular der Vorurkunde 122) . . . Gege-
ben am 7. April (1069) durch die Hand des . . ., des Diakons und Kanzlers des heiligen
apostolischen Stuhles, im 8. Jahre des Pontifikates unseres Herrn, des Papstes Adrian
(Alexanders IL), in der 8. Indiktion.

VERMERK 128

Im Folgenden zählen wir „die Männer der Barmherzigkeit" auf, „deren gerechte Ta-
ten nicht der Vergessenheit anheimfallen sollen" (Sirach, 44, 10), berühmte und angesehene
Männer und wahrhaft Getreue unseres Klosters, welche in den Tagen der Sünden ihre
Frömmigkeit unter Beweis stellten, die sich erhoben gegen die Söhne des Hochmutes, neue
Führer wie die Makkabäer, mannhaft die Freiheit verteidigend: Graf Adalbert (von
Calw), Buobo der Blinde, Ezzo, Wolf gang, Vogt Burchard (von Calw), Gerhard, Adal-
bert, Landold, Wolfram, Egino. Um deren außerordentlich treue Ergebenheit gebührend
zu würdigen, sagte ihnen der fromme Vater O(dalrich) zu, wie man dies einst Karl dem
Großen und den beiden Ludewigen zugesagt hatte, daß er jeweils am Gründonnerstag
einzelne Arme im Auftrage seiner Mönche auf ewig ausstatten werde. Und nicht unver-
dient! Denn die Freiheit des Klosters, welche jene durch kaiserliche Geschenke und
Privilegien erhöht hatten, haben diese unter Lebensgefahr edelmütig verteidigt. „Von
ihrer Weisheit" und Treue „erzählen alle Völker und ihr Lob verkündet die ganze Ge-
meinde der Heiligen" (Sirach 44, 14—15). Ihnen sind beizuzählen berühmteste Fürsten,
in Wahrheit Selige, Friedfertige, Kinder Gottes (Matth. 5, 9), „durch den Nebel leuch-
tende Morgensterne" (Sirach 50, 6) und „Feuersäulen" (Exod. 13, 21), nämlich die Erz-
bischöfe Sigfrid (I.) von Mainz und Anno von Köln, nicht weniger die bekannten Her-
zöge Rudolf (von Schwaben) und Gotfrid (von Lothringen). In ihrem Eifer für die Ge-
rechtigkeit traten sie zu Gunsten des Lorscher Klosters dem königlichen Ubermut, besser
gesagt — der königlichen Erbarmungslosigkeit entgegen. „In der Zeit des Zornes sind sie
unsträflich befunden worden" (Sirach 44, 17), und diesen Gerechten ziemt Lob.

VERMERK 128a

Die Güte Gottes „linderte den Sturm zu einem sanften Lüftchen und seine Wogen
schwiegen" (Ps. 107, 29). König Heinrichs IV. Gesinnung gegen unser Kloster erfuhr eine
Wandlung zum bessern. Er verlieh ihm mittels königlicher Urkunde das Markt- und
Münzrecht für das Dorf Lorsch und ebenfalls Markt- und Münzrecht für das Dorf Winen-
heim (Weinheim a. d. Bergstr.) und das Marktrecht in Wezzenloch (Wiesloch südl. Heidel-
berg).
 
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