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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0195
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189

unruhigen dürfe. Keiner soll sich unterstehen, (von seinem Besitz) etwas wegzunehmen.
Die Mönche, die dort Gott dienen, sollen sich ihrer vorgenannten Güter, erworbenen oder
noch zu erwerbenden, vollkommen frei bedienen. Und damit die Sicherung durch unseren
Schutz jederzeit fest und unverbrüchlich bestehen bleibe, haben wir diese Urkunde aus-
fertigen lassen und sie, wie unten ersichtlich, eigenhändig unterschrieben und mit dem Ab-
druck unseres Siegels versehen lassen. Namenszeichen unseres Herrn, des unbesiegten
römischen Kaisers Heinrich III. (richtig: IV.). Geschehen am 4. März im Jahre 1103 nach
des Herrn Fleischwerdung, in der 11. Indiktion, im 49. Jahre der Regierung des römi-
schen Kaisers Heinrich III. (richtig: IV.), im 18. Jahre seines Kaisertums. Geschehen zu
Spira (Speyer) in Christi Namen zum segenbringenden Gedächtnis an Heinrich III. (rich-
tig: IV.), den Kaiser der Römer und allezeit Mehrer des Reiches. Möge diese Urkunde
Glück bringen! Amen.

VERMERK 136

Wir halten dafür, daß an dieser Stelle die Urkunden über das Kloster Abrinsberk
(St. Michael auf dem Heiligenberg) einzufügen seien, welche wir oben ausgelassen haben,
nämlich über die Schenkung des Königs Konrad I. (911—918) und das Privileg des Kai-
sers Heinrich II. (1002—1024), von denen die eine unter Erzbischof und Abt Hatto, die
andere unter Abt Reginbald erlassen wurde.

URKUNDE 136 (Reg. 3562)

Schenkung an das Kloster St. Michael

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Konrad, durch Gottes wal-
tende Vorsehung König. Wir glauben fest daran, daß uns alles, was wir auf Grund der
Ermahnungen der Diener Gottes demütigen Sinnes den Stätten zuwenden, welche dem
Dienste Gottes gewidmet sind, am Tage des Jüngsten Gerichtes vom höchsten Richter
hundertfach vergolten werde. Daher ist es unser Wille, es möge allen Gläubigen der hei-
ligen Kirche Gottes und unseren Getreuen, den gegenwärtigen und den zukünftigen, fol-
gendes bekannt werden: Zur Mehrung unserer Verdienste und zum Seelenheile meiner
Eltern (Konrad, Graf von Rheinfranken, Herzog von Thüringen, gefallen 905/6 bei
Fritzlar in der Babenberger Fehde; Glismoda oder Glismut (?) aus W'estfranken, gest. 924)
sowie auf Fürbitte einiger unserer Getreuen, nämlich des Bischofs Thiedelach, nicht we-
niger auch des Grafen Erkanger, des Erlolf und Folnand, haben wir einige Güter aus un-
serem Besitztum der heiligen Stätte Aberinesburg übergeben, welche zu Ehren des hei-
ligen und allmächtigen Erzengels Michael (auf dem Heiligenberg bei Heidelberg) errichtet
ist. Wir schenken alles das, was einst Eigentum des Folcmar in Gemarkung und Dorf
Hanscuhesheim (Handschuhsheim) war, nämlich sechs Flörigenhuben; ferner das alles, was
im Lobotungowe (Ladengau) in der Grafschaft des Grafen Lütfrid gelegen ist, durch
unsere Machtvollkommenheit unserem Mönche Sigolf mit Zustimmung seines Abtes als
Eigentum auf Lebenszeit. Es gehöre ihm mit allem Gut, das nach Fug und Recht mit dem
Hauptbesitz verbunden ist, mit Wohnhäusern, landwirtschaftlichen Bauten, Leibeigenen,
Weinbergen, Feldern, Äckern, Wiesen, Weiden, Wäldern, Pflanzland und Brachland, ste-
henden und fließenden Gewässern, mit Weg und Steg, mit Zubehör, Grenzrainen und
Grenzzäunen, Zufahrten und Ausfahrten. Dies alles also geben wir dem genannten Mönch
 
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