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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0196
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im erwähnten Kloster und nach seinem Ableben den im Kloster Lorsch dem Herrn und
dem Hl. Nazarius dienenden Mönchen zu Eigentum und Herrschaft auf ewiglich. Wir
ließen ihnen diese königliche Urkunde ausstellen, die unseren Willen und unseren gemesse-
nen Befehl kundtut, daß die Mönche jetzt und später und zu allen Zeiten die unumschränkte
Verfügungsgewalt haben sollen, ganz nach ihrem Ermessen mit all dem zu machen, was
sie wollen. Dafür mögen sie desto eher geneigt sein, für uns die Barmherzigkeit des Herrn
anzurufen. Und damit unsere königliche Schenkungsurkunde noch höher geschätzt werde
und auch in künftigen Zeiten von unseren Getreuen noch mehr an Glaubwürdigkeit
gewinne, haben wir sie eigenhändig unterschrieben und durch den Abdruck unseres Siegel-
ringes fertigen lassen. Namenszeichen des erhabenen Königs Chuonrad (Konrad). Ich, der
Kanzler Wodelfrid, habe im Auftrage des Erzkaplans Pilegrin gegengezeichnet. Gegeben
am 23. August auf dem Berge Abirinesburg, im Jahre 912 nach des Herrn Menschwerdung,
in der 12. Indiktion, im 1. Jahre der Herrschaft des ruhmreichen Königs Konrad. Ge-
schehen in der Königspfalz zu Triburia (Trebur südöstl. Mainz). Mögen wir alle glücklich
leben. Amen.

URKUNDE 137 (Reg. 3604)

Unabhängigkeits-Bestätigung für das Kloster des Hl. Michael

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich (IL), durch Gottes
gewogene Güte Kaiser der Römer und allezeit Mehrer des Reiches. Wir zweifeln nicht im
mindesten daran, daß es dem Heile unserer Seele und dem Wohle unseres Reiches zuträg-
lich sei, wenn wir danach trachten, die ehrwürdigen Stätten der Kirchen Gottes durch
Gewährung von Vorteilen und Förderung zum Lobe Gottes zu festigen, zu stärken und zu
erhöhen. Das Volk aller Christgläubigen und unserer Getreuen wisse daher, daß Regin-
bald, der ehrwürdige Abt des Lorscher Klosters, an unsere Majestät gelangt ist und mit
großem Eifer um die königliche Bestätigung und Unabhängigkeitserklärung und um die
Erlaubnis zur Weihe des Michaels-Klosters gebeten hat. Dieses Kloster ist zu Ehren des
heiligen Erzengels Michael und aller Himmelsbewohner errichtet und liegt auf dem soge-
nannten Sankt-Abrahams-Berg im Ladengau, in der Grafschaft des Grafen Heinrich. Der
Abt bat uns auch, zum Gebrauch der dort nach der Regel des Hl. Benedikt Gott dienenden
Mönche, die nachstehend namentlich bezeichneten Ortschaften mit ihrem Zubehör jenem
Kloster zu bestätigen:

Furde (Fürth im Odenwald östl. Heppenheim),

Eressam (Ersheim am Neckar, gegenüber Hirschhorn),

Wezzenloch (Wiesloch südl. Heidelberg) und

Wibelinga (Wieblingen nordwestl. Heidelberg) mit 4 Hofreiten,

Scrizesheim (Schriesheim nördl.Heidelberg) und

Paphenhofun (Münchhof bei Neuenheim — oder Pfaffenhofen unweit Bracken-
heim) mit einer Kirche und 4 Hofreiten,
Pergeheim (Bergheim in Heidelberg) mit 8,
Niwenheim (Neuenheim in Heidelberg) mit 8,
Hanscuesheim (Handschuhsheim) mit 7 und

Ciiulfesheim (Zeilsheim, Wüstung nordwestl. Ladenburg und südöstlich Mannheim)
mit 3 Hofreiten.
 
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