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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0217
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211

Gesandtschaft unseres Herrn und Königs mit einem Briefe desselben an, der in gleichen
Worten und auf das bestimmteste beteuerte, daß er niemals Geld erhalten habe. Wir
hielten dieses Zeugnis für würdig, daß es zu den Ohren eueres heiligen Apostolates ge-
lange. Wir wünschen, daß dieses auch in Erfahrung bringe, daß er (Folknand) von den
Klosterbesitzungen und dem Kirchenschatze, welche er vorfand, niemals etwas wegnahm
oder im Werte minderte, sondern immer bestrebt war, dieselben zu häufen und zu meh-
ren. Aus diesem Grunde kann man auch feststellen, daß Laien, welche immer gewohnt
waren, das Vermögen des Klosters auf ihre Seite zu ziehen, ihm feindlich gesinnt sind.
Mit diesem Zeugnis wünschen wir, ihn auch euch, dem heiligen Vater, zu empfehlen,
damit er, der auch gemäß unserer Ermahnung seinen Lebenswandel und den seiner
Mönche besserte, sich von der apostolischen Machtvollkommenheit bestätigt und gegen
alle seine Gegner unter dem Schutze des Hl. Petrus verteidigt sehe.

VERMERK 149

Nachdem nun diese Angelegenheiten in Frieden beigelegt waren, konnte Folknand
ein wachsames Auge (Lüh. 4, 20) auf die Verwaltung des Klosters richten; so gewann er
unter andern die Höfe Fridestorf (Fritzdorj westl. Remagen) und Ramershoven (im
Kreis Rheinbach? Ratmarsheim im Deutzgau?), die dem Kloster schon lange entfremdet
waren, mit vieler Mühe, vielem Fleiß und mit königlicher Hilfe zurück. Nach dem Tode
des Königs Konrad (III., 15. Febr. 1152) wurden diese Höfe von den Bedrängern des
Klosters zwar wieder weggenommen und konnten auch später, nämlich unter Abt Hein-
rich, trotz beharrlicher Bemühungen nicht mehr zurückgewonnen werden, da bei Kaiser
Friedrich (Barbarossa) weltlicher Vorteil mehr galt als Gerechtigkeit. Über diesen Vor-
gang gibt es folgenden Mandatsbrief des Königs C(onrad III.), in dem er befahl, dem
Lorscher Kloster die vorgenannten Höfe zurückzugeben.

URKUNDE 149 (Reg. 3638)

Vergeblich erlassene Vorschrift des Königs über die Rückgabe jener Llöfe

Konrad, von Gottes Gnaden König der Römer, entbietet dem Grafen A(dolf) von
Saphenberch (Saffenberg, Kreis Ahrweiler) seinen Gruß und wünscht ihm alles Gute.
Häufig ist die Klage unseres Getreuen Folknand, des ehrwürdigen Abtes und der Lor-
scher Mönche an uns herangetragen worden, daß gewisse Güter, deren Erträgnisse zu
ihrem Lebensunterhalte bestimmt seien, nämlich Ramershoven und Fritzdorf, über die
du Vogt bist, durch die Ruchlosigkeit gewisser Leute den Mönchen entzogen worden
seien. Mit gegenwärtigem Schreiben befehlen wir daher deiner Umsicht und schreiben dir
dies, damit du unsere Gnade bewahrest, ausdrücklich vor, daß du ohne Vorbringung
einer Entschuldigung und unter Hintansetzung jeglicher Ursache einer Verzögerung die
vorgenannten Besitzungen in die Hände und in die Gewalt des erwähnten Abtes und
seiner Mönche zurückgebest und nicht gestattest, daß weiterhin irgendeine Gewalttätig-
keit an allen ihren Einkünften vorgenommen werde. Wenn die widerrechtlichen Inhaber
behaupten sollten, daß sie jene Dörfer von uns und vom Reich zu Lehen trügen, sollst du
sie nichtsdestoweniger in die Verfügungsgewalt der Mönche geben, weil in Gegenwart
unseres Vorgängers Lothar und nachher in unserer Gegenwart und in aller Öffentlichkeit
anerkannt wurde, daß jene Besitzungen in keiner Weise zum Eigentum oder Lehensgut
des Reiches gehören.
 
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