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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0227
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an, die Liegenschaften für den Orden zu erhalten. Sie sollten nicht, nachdem er sie irgend-
wie gesichert hatte, durch irgendeine Unklugheit wieder zerstreut werden, denn durch
Entzug dieser Lebensnotwendigkeiten wäre dem Orden die Lebensfähigkeit genommen
worden. Wenn einer schon sein Beispiel nachahmen will, eifere er ihm nach in seiner Be-
triebsamkeit, denn nur dort kann eine zweckdienliche Verwaltung eingesetzt werden, wo
eine gute Wiedererstattung vorausgegangen ist. Und wenn ein Verwalter der Familie
Gottes danach trachtet, für treu befunden zu werden, so „ist's ihm ein Geringes, wenn er
von einer menschlichen Tagung gerichtet wird" (1 Kor. 4, 3). Man wirft ihm auch vor, er
habe durch die Einführung des Pfalzgrafen (als Klostervogt) dem Kloster ein schweres
Joch auferlegt. Man erinnert ferner an die Bedrohungen, die Schädigungen und Zer-
störungen, die das Kloster überhaupt vom Kaiser hinnehmen mußte und wie es ihm und
den Fürbitten der Mönche und Ministerialen kaum gelungen sei, zu verhindern, daß er
die offene Wunde nicht auch noch mit einem Brenneisen gequält habe und wie er der Ge-
fahr nur mit einer anderen Gefahr begegnet sei. Man sollte die Wahrheit nicht durch eine
vorgefaßte Meinung verwässern, denn auch das kanonische Recht lehrt, daß von zwei dro-
henden Übeln, von denen das eine ohne das andere nicht abgewendet werden kann, das
kleinere zu wählen sei. Aus diesem Grunde hat er auch die Burg (Windegg bei) Weinheim
aus dem kaiserlichen Besitz zurückgenommen, sie von der dortigen kaiserlichen Besatzung
befreit und als Ablöung den Hof Ulvensheim (Ilvesheim am Neckar zwischen Heidelberg
und Mannheim) zu Lehen abgegeben. Nach reiflicher Überlegung mußte er erkennen, daß
er besser auf die Erträge und Einkünfte eines Dorfes verzichte, als daß unter Umständen
durch Raubzüge und Einfälle der Burgleute das ganze Klostergebiet zugrunde gehe. Papst
Victor, der früher Oktavian geheißen hatte, übersandte ihm durch die Hand des Kanzlers
Christian die Inful für seine Person. Heinrich hielt eine durch päpstliches Privileg erfolgte
Verleihung der Inful für sein Kloster für nicht ganz ungefährlich, denn er konnte noch
nicht wissen, welchen Ausgang das augenblickliche Schisma nehmen werde. Ein solches war
nämlich unlängst zwischen den beiden Gegenpäpsten Victor (IV., 1159—1164) und
Alexander (III., 1159—1181), der früher Roland geheißen hatte, entbrannt und hatte sich
bereits in die ganze Kirche eingeschlichen. Unter diesen unsicheren Verhältnissen fürchtete
er, daß er auch sein Kloster schädigen könnte. Jener Victor, der die Gunst und Zuneigung
der Deutschen und vor allem der Kirchenfürsten erstrebte, warb um sie mit schmeichel-
haften Zuschriften und Versprechungen, und so sandte er auch unter anderen von Crema
aus seine Briefe an Heinrich. Trotz der Unterschrift des Konzils von Pavia (4.—13. Fe-
bruar 1160), auf diesem Erlaß entschied sich Heinrich, da er sich vor dem Konzil nicht aus-
sprechen konnte, für keine der beiden Parteien. Die beiden Schriftstücke Victors aber lauten
folgendermaßen:

URKUNDE 155 (Reg. 3644)

(Victors IV. Dankschreiben)

Bischof Victor, Knecht der Knechte Gottes, entbietet seinem geliebten Sohn Heinrich,
dem Lorscher Abt, Gruß und apostolischen Segen. Für die Ergebenheit und Treue, welche
du dem Hl. Petrus, uns und dem heiligen Konzil erwiesen hast, und im Namen des heiligen
Konzils, welches unser geliebtester Sohn Friedrich (I., Barbarossa), der Kaiser der Römer,
zur Wiederherstellung der Einheit der Kirche und zur Beseitigung des ketzerischen Schis-
 
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